Gerald Schleiwies weist im Blog der Stadtbibliothek Salzgitter unter Bezugnahme auf den Vortrag von Oliver Hinte auf dem Bibliothekartag auf diesen wichtigen Tatbestand hin.
Vorlesen ist abgabenpflichtig
Gerald Schleiwies weist im Blog der Stadtbibliothek Salzgitter unter Bezugnahme auf den Vortrag von Oliver Hinte auf dem Bibliothekartag auf diesen wichtigen Tatbestand hin.
Wenn ich viel Eigenständiges reinbringe, dann ist es ein eigenes Werk – eine Frage der Gestaltungshöhe. Vergleiche Craig Harper vs. Boyzone https://www.youtube.com/watch?v=Vd_P2GnG9Iw
Außerdem ist zur Abgrenzung noch das zulässige Großzitat zu beachten.
Einfach kann ja jeder.
Oder um es mit Albert dem Einstein zu sagen: Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher.
Und als ergänzende Lektüre empfehle ich: http://www.zeit.de/1967/15/zu-empfehlen
Ich verleihe mein Exemplar nicht, es kommt nie zurück…
Ceterum censeo… Vorlesen durch Vorlesepaten gibt es nicht – es handelt sich mE immer um eine eigenständige künstlerische Interpretation des Textes, oder?
Vorlesen hat eher was mit den Buchstabierkünsten eines Grundschülers zu tun 🙂
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, müssen eigene künstlerische Interpretationen vom Urheber explizit genehmigt werden. Also “Oskar und die Tieferschatten” als Kasperletheater, das geht halt auch nicht so mal eben. Wenn also Harald Schmidt Wehlers “Deutsche Geschichte” mit Playmobilfiguren nachspielt, dann geht das tantiemenfrei wohl nur als Satire durch.
https://youtu.be/HRzLv1D_wcE
Aber, HEY, was könnte man da nicht alles aufpeppen…
Allerdings ist für abendfüllendes Vorlesen EINES Autors auch nicht die VG Wort zuständig, sondern der Autor. Man fragt also beim Verlag an und der teilt dann meistens mit, dass der Autor sich freut und die Genehmigung einmalig für diesen Zweck erteilt. Schöne Grüße vom Autor, 70 Cent Porto.
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Vortragsrecht.pdf