Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Vorlesen ist abgabenpflichtig

Gerald Schleiwies weist im Blog der Stadtbibliothek Salzgitter unter Bezugnahme auf den Vortrag von Oliver Hinte auf dem Bibliothekartag auf diesen wichtigen Tatbestand hin. OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (3. April 2016). Vorlesen ist abgabenpflichtig. netbib. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/sa3r

Gerald Schleiwies weist im Blog der Stadtbibliothek Salzgitter unter Bezugnahme auf den Vortrag von Oliver Hinte auf dem Bibliothekartag auf diesen wichtigen Tatbestand hin.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (3. April 2016). Vorlesen ist abgabenpflichtig. netbib. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/sa3r


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

3 Gedanken zu „Vorlesen ist abgabenpflichtig“

  1. Wenn ich viel Eigenständiges reinbringe, dann ist es ein eigenes Werk – eine Frage der Gestaltungshöhe. Vergleiche Craig Harper vs. Boyzone https://www.youtube.com/watch?v=Vd_P2GnG9Iw

    Außerdem ist zur Abgrenzung noch das zulässige Großzitat zu beachten.
    Einfach kann ja jeder.

    Oder um es mit Albert dem Einstein zu sagen: Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher.

    Und als ergänzende Lektüre empfehle ich: http://www.zeit.de/1967/15/zu-empfehlen
    Ich verleihe mein Exemplar nicht, es kommt nie zurück…

  2. Ceterum censeo… Vorlesen durch Vorlesepaten gibt es nicht – es handelt sich mE immer um eine eigenständige künstlerische Interpretation des Textes, oder?
    Vorlesen hat eher was mit den Buchstabierkünsten eines Grundschülers zu tun 🙂

    1. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, müssen eigene künstlerische Interpretationen vom Urheber explizit genehmigt werden. Also “Oskar und die Tieferschatten” als Kasperletheater, das geht halt auch nicht so mal eben. Wenn also Harald Schmidt Wehlers “Deutsche Geschichte” mit Playmobilfiguren nachspielt, dann geht das tantiemenfrei wohl nur als Satire durch.
      https://youtu.be/HRzLv1D_wcE

      Aber, HEY, was könnte man da nicht alles aufpeppen…

      Allerdings ist für abendfüllendes Vorlesen EINES Autors auch nicht die VG Wort zuständig, sondern der Autor. Man fragt also beim Verlag an und der teilt dann meistens mit, dass der Autor sich freut und die Genehmigung einmalig für diesen Zweck erteilt. Schöne Grüße vom Autor, 70 Cent Porto.
      http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Vortragsrecht.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.