EIn verständlicher juristischer Kommentar zu SafeHarbor, was das privat heisst und warum es kein SafeHarbor2.0 gibt, https://t.co/RT9ZNHEUQh
— Martin Rost (@Martin_Rost) November 28, 2015
Wer die eher gemäßigte Einschätzung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vergleichsfolie zur Kenntnis nehmen will, findet sie beispielsweise hier.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (28. November 2015). Was bedeutet “kein Safe Harbour”? netbib. Abgerufen am 14. April 2026 von https://doi.org/10.58079/sa17