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Warum bekommen Externe keinen Zugriff auf die E-Books?

"Sie bezahlen doch Geld für die E-Books, warum kann man dann als Nicht-Student Ihrer Uni von Zuhause aus ohne Log-in nicht zugreifen?" "…" — Monsterflausch (@Flauschwurf) October 12, 2015 Ist es nicht eine Enteignung, die da stattgefunden hat bzw. stattfindet? Beim Papierbestand konnten Externe ganz selbstverständlich in die Bibliothek kommen und den Bestand nutzen. Beim elektronischen … „Warum bekommen Externe keinen Zugriff auf die E-Books?“ weiterlesen

Ist es nicht eine Enteignung, die da stattgefunden hat bzw. stattfindet? Beim Papierbestand konnten Externe ganz selbstverständlich in die Bibliothek kommen und den Bestand nutzen. Beim elektronischen Bestand sind oft schon Lehrbeauftragte und Honorarprofessoren ausgegrenzt. Das ist ein Paradigmenwechsel, der noch nicht sonderlich thematisiert wurde. Oder doch? Hinweise gerne in die Kommentare!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Oktober 2015). Warum bekommen Externe keinen Zugriff auf die E-Books? netbib. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s9zz


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

6 Gedanken zu „Warum bekommen Externe keinen Zugriff auf die E-Books?“

  1. Herr Greubel, wenn sich Ihre Hochschulbibliothek in dieser Weise bemüht, Externen Zugang zum Bestand zu verschaffen, dann ist das sehr gut! Leider ist es oft so, dass die Nutzung auf besondere Geräte (meist Thin-Clients) beschränkt ist und alle anderen Geräte mit einem Login versehen sind, welche nur Mitglieder der betreffenden Hochschule bekommen – meist sogar nur die engeren Mitglieder, so dass beispielsweise Lehrbeauftragte oder Honorarprofessoren aussen vor bleiben.
    Und wenn man noch einen Blick zu den Öffentlichen Bilbiotheken hinüber wirft: Haben Sie dort schon einmal Bildschirme gesehen, auf denen auf den elektronischen Bestand zuzugreifen ist, auch für Externe? Ich nicht. Das könnte allenfalls in ÖBs der Fall sein, die ihre E-Books selbst gekauft haben und selbst hosten – die Lizenzen von Providern unterbinden eine breite Nutzung. Man kann auch hier fragen: “So what?”, da man es mittlerweile so sehr gewöhnt ist, dass Gebühren bezahlt werden müssen und unterschiedliche Gebühren Zugang zu unterschiedlichen Beständen ermöglichen (Bestsellergebühren z.B.), dass es aus dem Blick gefallen ist, dass Bibliotheken früher einmal selbstverständlich einen möglichst barrierefreien Zugang zum Wissen boten.
    Und wenn die dfg jetzt in Fachinformationsdienste statt in ViFas investiert, so ist auch dort mitgedacht, nicht mehr Informationen für eine breite Öffentlichkeit zu finanzieren, sondern eine Forschercommunity, die wieder privilegiert an die Inhalte kommen sollen, so jedenfalls habe ich den Vortrag von Herrn Kümmel auf der ASpB-Tagung in Bonn verstanden. Alles in allem sehe ich bei weitem mehr Einhegung (“enclosure”), als dass der Zugang zu Information und Wissen allgemein zugänglich (“commons”) gemacht wird.

    1. Herr Plieniger, was sie hier ansprechen, betrifft auch ein zentrales Problem des gesamten Bibliothekssystems, das bisher von der kleinen Ortsbibliothek bis zu den Nationalbibliotheken immer als mehrstufige Einheit gesehen wurde und prinzipiell allen offenstand, auch verbunden durch den überregionalen Leihverkehr (in früheren Bibliotheksplänen als Stufe 1 bis 4 bezeichnet). Wenn Universitätsbibliotheken als die am weitesten verbreiteten wissenschaftlichen Bibliotheken zunehmend aus lizenzierten digitalen Angeboten bestehen, die dem allgemeinen Publikum nur inhouse zur Verfügung stehen, werden große Teile der Bevölkerung vom Zugang zu mehr oder weniger wissenschaftlichen Informationen ausgeschlossen. Für Zeitschriftenaufsätze mag eine inhouse-Nutzung noch angehen, bei Ebooks ist sie nicht mehr praktikabel z. B. für Berufstätige, zumal Arbeitsplätze oft knapp sind.

      Dieses Problem verschärft sich noch, wenn sich zentrale öffentliche Bibliotheken immer mehr vom physischen und digitalen Bestandsaufbau der sog. dritten Stufe zurückziehen und sich eher als Treffpunkt oder als Event-Bibliothek verstehen. Auf die wissenschaftlichen Bibliotheken kann man Nutzer dann umso weniger verweisen, als diese immer mehr auf digitale Angebote setzen (müssen) – mit den hier genannten Nutzungsbeschränkungen. Bei den großen öffentlichen Zentralbibliotheken der Sektion 1 des DBV gibt es beim Bestandsprofil heute schon extreme Unterschiede, beispielsweise ZLB Berlin und Stadtbibliothek München auf der einen Seite, Bremen, Dresden und auch Hamburg auf der anderen,
      Sehr wichtig finde ich auch Ihren Hinweis auf den Umbruch von den virtuellen Fachbibliotheken zu den Fachinformationszentren. Die Metasuchmaschinen der ViFas waren in (größeren) öffentlichen Bibliotheken immer wichtige Rechercheinstrumente, vor allem auch für den Auskunftsdienst in einzelnen Fachbereichen. Wenn diese Instrumente in Zukunft fehlen, versinken die Quellen ganzer Themenbereiche in der Dunkelheit.
      Bei allen hier angesprochenen Problemen geht es um Ressourcen, die nicht frei im Web verfügbar sind. M. W. ist diese Thematik, zumindest im Bereich der öffentlichen Bibliotheken, noch nicht diskutiert worden (?).

  2. Was Herr Greubel erwähnt, fällt unter die “Walk in”-Klausel (hier ~Definition, die (wenigstens dann doch) meist bei den E-Lizenzen gegeben ist. Dem Hörensagen nach jedenfalls, ist die quasi immer gegeben (außer natürlich beim Beuth-Verlag und Normen…). Auf den Begriff bin ich aber auch eher zufällig mal gestoßen bei der Frage, wie mit dem Zugang für Leute ohne Bibliotheksausweis aussieht – der ist damit eben dann (wenigstens) schon möglich. Ich wüsste aber nicht mal, ob es dafür einen deutschen Begriff gibt. Allerdings konnte ich jetzt nicht unbedingt feststellen, dass viele auf den Begriff anspringen, entsprechend wird ggf. häufiger der Zugang verwehrt, obwohl er möglich wäre.

    Soweit zu den “Ausweislosen”. Die waren aber wohl gar nicht mal mit eingeschlossen bei der Frage. Es geht also um Nicht-Hochschulangehörigen (u.a. “Stadtleser”, die nicht selten ohnehin am meisten Gebühren zahlen) und welche mit Sonderstatus – kurz also jener Kreis, der üblicherweise keinen Zugang via VPN oder Eduroam hat. Im Gegensatz zu Herrn Greubel sehe ich die Notwendigkeit vor Ort sein zu müssen (wie in analogen Zeiten) aber schon als ziemlich große Einschränkung. (Welcher Mitarbeiter geht noch die 10m über den Campus? Für die genannte Gruppe dürfte der Weg idR. erheblich weiter sein ;)).

    Im Grunde müsste die “Walk in”-Definition zmdst. soweit ins digitale Zeitalter transportiert werden, dass Ausweisbesitzer auch via Netz an die Ressourcen kommen können und dürfen. Für das “Können” gibt es genug Proxylösungen, die einfach eine Anmeldung mit dem Bibliotheksausweis vorschalten.

  3. Na ja. Der Satz “Beim Papierbestand konnten Externe ganz selbstverständlich in die Bibliothek kommen und den Bestand nutzen” trifft auch auf den elektronsichen Bestand zu. Man muss als Nicht-Hochschulangehöriger in die Bibliothek kommen, dort kann man i.d.R. alle elektronischen Ressourcen nutzen, meistens auch ausdrucken oder downloaden. Nur von ausserhalb des Hochschulnetzes geht das nicht; das ist m.E. keine große Einschränkung.

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