"Sie können dieses E-Book mit FSK 16 erst ab 22 Uhr ausleihen" http://t.co/ESjBVrvGvZ via @StbSalzgitter – habe das Thema mal aufgearbeitet. — Gerald Schleiwies (@biblioreader) July 5, 2015 OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (5. Juli 2015). Ein altes Thema für Öffentliche Bibliotheken. netbib. Abgerufen am 18. Februar 2025 von … „Ein altes Thema für Öffentliche Bibliotheken“ weiterlesen
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (5. Juli 2015). Ein altes Thema für Öffentliche Bibliotheken. netbib. Abgerufen am 18. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/s9vf
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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Ich glaube nicht, dass es ein Problem ist, denn auch das Telemediengesetz kann verfassungskonform ausgelegt werden. Das ist Alltag 🙂