Nochmal, da so wichtig – BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten (Update) http://t.co/ZolrPkeSuk — Philipp Otto (@PhilippOtto) April 22, 2015 OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (22. April 2015). Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden. netbib. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/s9td
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Jürgen Plieninger (22. April 2015). Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden. netbib. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/s9td
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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