Nochmal, da so wichtig – BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten (Update) http://t.co/ZolrPkeSuk — Philipp Otto (@PhilippOtto) April 22, 2015 OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (22. April 2015). Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden. netbib. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s9td
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Jürgen Plieninger (22. April 2015). Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden. netbib. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s9td
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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