Nochmal, da so wichtig – BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten (Update) http://t.co/ZolrPkeSuk
— Philipp Otto (@PhilippOtto) April 22, 2015
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Jürgen Plieninger (22. April 2015). Digitalisierte Werke in Bibliotheken dürfen ausgedruckt und gespeichert werden. netbib. Abgerufen am 8. März 2026 von https://doi.org/10.58079/s9td