Sind Eigenplagiate genauso schlimm wie die eigentlichen Plagiate? Archivalia schreit auf: nein!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (21. Juli 2013). Eigenplagiate-Hysterie. netbib. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s96d
Na, Herr Graf, ich bin sicher, wenn Sie darüber nachdenken, fallen Ihnen noch ein paar weitere mögliche Beleidigungen ein, mit denen Sie hier auf mich antworten können.
Ich weiß nicht, warum Sie Beiträge schreiben, wenn Sie keine Kommentare wünschen. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass es nur einen Dialog gibt, wenn jemand antwortet?
Ich schrieb: “Ich bin aber durchaus der Ansicht, dass die Anforderungen an eine Promotion verfehlt worden sind, falls nicht ein substantieller Beitrag zur Forschung geleistet wurde”. Das ist also ein wenn-dann-Satz. Jetzt können wir darüber streiten, ob die Bedingung eingetreten ist. Sie schreiben, es kam im nennenswerten Umfang was dazu, mindestens 14%. Mir ist nicht klar, ob das Ihr Rekurs auf eine Norm ist, weil ich jetzt nicht wieder alles durchlesen will und den Rest schon vergessen habe, oder ob das Ihre persönliche Ansicht ist, will sagen, ob Sie der Meinung sind, 14% Neues ist genug. Ich finde das ein bisschen dünn. 14% Neues sind zu wenig!
Interessant finde ich auch Ihre Argumentation zum Punkt Veröffentlichung: “dass fast alle die Einstellung in eine Archivbibliothek nicht als Veröffentlichung betrachten würden”. Aber das war nicht mein Punkt, sondern, dass die Forschungsleistung bereits erbracht wurde, und dass dies ja anscheinend verschwiegen wurde. Sie beurteilen dass als lässliche Sünde, für mich wiegt das schwerer.
Glücklicherweise entscheidet in letzter Instanz nicht ein unwichtiger Bibliotheksdirektor über wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. die Entziehung eines Doktorgrads, sondern ein Gericht. Als Philosoph sollte man in der Lage sein, “derselbe” korrekt zu gebrauchen. A ist derselbe Gegenstand wie B, wenn A und B identisch sind. Hier liegt es so, dass in nennenswertem Umfang (mindestens 14 %) Neues hinzukam. Und selbstverständlich bezieht sich die Leistung eines Beitrags nur auf Veröffentlichtes. Wieviele unveröffentlichte Vorarbeiten es zu einem Beitrag in meiner Schublade auch geben mag, ist völlig belanglos. Der offenkundig unterbeschäftigte Detmolder Bibliothekar setzt sich nicht mit meinem Argument auseinander, dass fast alle eine “Veröffentlichung” durch Einstellung in eine Archivbibliothek nicht als solche akzeptieren würden. Aber Ethiker Eberhardt hat, wie wir aus früheren Beiträgen noch gut wissen, ausnahmslos die Moral für sich gepachtet und die Weisheit mit dem Löffel gefressen. Moralisch anstößig ist es einzig und allein, über einen Mann herzuziehen, der etwas Ungeschicktes getan hat, was vor wenigen Jahren als völlig normal gegolten hat. Pfui Teufel.
Ich stimme zu, dass der Begriff “Eigenplagiat” eine fragwürdige Wortschöpfung ist. Er trifft auch nicht den Kern des Fehlverhaltens, falls eines vorlag. Ich bin aber durchaus der Ansicht, dass die Anforderungen an eine Promotion verfehlt worden sind, falls nicht ein substantieller Beitrag zur Forschung geleistet wurde, und das kann schlicht nicht der Fall sein, wenn derselbe Beitrag bereits früher geleistet wurde. Und wenn Eumann dies bewusst verschwiegen haben sollte, wäre das moralisch fragwürdig, auch dann, wenn der Prüfungsausschuss dies schon bei Abgabe hätte entdecken können.