Stefan Heßbrüggen hat eine Petition gegen den Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz und der DFG gestartet, wonach “es akademischen ‘Whistleblowern’ in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind”. Wissenschaftliches Fehlverhalten, das sich in Publikationen niederschlägt, muss öffentlich diskutiert werden dürfen!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (2. Juli 2013). Werden Plagiate-Wikis par ordre de Mufti zum wissenschaftlichen Fehlverhalten erklärt? netbib. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/s95j
Ein Beitrag auch bei Legal Tribune Online (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/plagiat-doktorarbeit-vroniplag-hrk-dfg-nichtoeffentliche-pruefung/)
Diverse Infos zum Thema auf Erbloggtes, u.a. Es gibt kein Problem mit Wissenschaftsbetrug – solange niemand drüber redet und Geheimwissenschaftliches: Whistleblower gesucht!
Kann man den Beschluss der HRK irgendwo nachlesen?
Wie kommen die darauf, öffentliche Diskussionen über veröffentlichte Arbeiten untersagen zu können?
Dank für die Unterstützung! Gern darf auch auf Twitter noch ein wenig Werbung gemacht werden. 😉