Wenn man irgendwo im öffentlichen Bereich unkündbar Beschäftigte kaltstellen will, war eine Bibliothek/Bücherei/Archiv schon immer beliebte Abstellkammer von Entscheidern (“da können die ja keinen Schaden anrichten”)…
Archivalia berichtete jüngst: Strafversetzt ins Staatsarchiv und auch hier “Ab ins Archiv!” Quousque tandem?
Jetzt traf es wieder eine (nicht genannte, aber anscheinend BW-interne) Bücherei, wie das Abendblatt berichtet (Danke an Olli für den Hinweis!):
Die Bundeswehr-Eliteeinheit konnte offenbar 14 Monate ein Scharfschützengewehr wegen Mängeln nicht nutzen. Ein Beamter machte die Probleme öffentlich und wurde daraufhin in eine Bücherei versetzt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (26. Juni 2013). Schlimmstmögliche Strafe – Versetzung. netbib. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/s959
Ein Gedanke zu „Schlimmstmögliche Strafe – Versetzung“