Richard Gutjahr beschreibt, wie Verlage schon seit langem als Datenkraken arbeiten, sich u.a. die Adressen von Kindern (und deren Eltern) – mit Unterstützung von Schulleitungen – unter den Nagel reißen und wie die Lobbyisten agieren, damit die Geschäftemacherei weitergehen kann ohne durch lästige Gesetze “Schaden” zu nehmen…
Auf deutsch: Gelangt ein Unternehmen an eine Privatadresse, sollen Werbeanrufe, Reklamesendungen und Hausbesuche grundsätzlich erlaubt sein, auch ohne explizite Zustimmung des Betroffenen. Begründung: ein berechtigtes (hier: geschäftliches) Interesse der Firma. Es kommt aber noch härter
Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang (Verlage als Datenkraken und Adresshandel als Geschäftsmodell) ist das Stichwort Listenprivileg. Wir wollen doch alle, dass Verlage durch den Verkauf von Adressen weiterhin auf “eine seriöse, intelligente Art und Weise” Geschäfte machen können…
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (25. Februar 2013). Verlage als Datenhändler. netbib. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s8z0