Die “Lebendige Bibliothek” in Bottrop bietet an, dass jemand, die/der jemand wirbt, nur die halben Jahresgebühren zahlen muss und die/der Geworbene ebenfalls. [via Der Westen] In der Entgeltordnung der Bibliothek ist das jedoch nicht festgeschrieben.
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Jürgen Plieninger (14. Februar 2013). WinWin-Situation. netbib. Abgerufen am 8. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/s8yg