Das bestimmte Gruppierungen problemlos Gesetze “bestellen” können und auch gerne von den Politikern bedient werden, ist ja bekannt. Jetzt der nächste Streich: Gesetz auf Bestellung.
Warum aber sollte man sich als Verlagsmensch auch an bestehendes Recht halten, wenn man auf Wunsch ein hübsches neues Gesetz geschenkt bekommt, zugeschnitten ganz auf die eigenen wirtschaftlichen Bedürfnisse?
Da ist es natürlich auch egal, wenn ausgewiesene Fachleute der Materie auf die entstehenden Probleme hinweisen. Weitere Informationen hier: Anhörung im Bundestag: Das Leistungsschutzrecht kommt, letzte Rettung Bundesrat
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (31. Januar 2013). Gesetze auf den Leib schneidern lassen. netbib. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s8xl