Das bestimmte Gruppierungen problemlos Gesetze “bestellen” können und auch gerne von den Politikern bedient werden, ist ja bekannt. Jetzt der nächste Streich: Gesetz auf Bestellung.
Warum aber sollte man sich als Verlagsmensch auch an bestehendes Recht halten, wenn man auf Wunsch ein hübsches neues Gesetz geschenkt bekommt, zugeschnitten ganz auf die eigenen wirtschaftlichen Bedürfnisse?
Da ist es natürlich auch egal, wenn ausgewiesene Fachleute der Materie auf die entstehenden Probleme hinweisen. Weitere Informationen hier: Anhörung im Bundestag: Das Leistungsschutzrecht kommt, letzte Rettung Bundesrat