Die Systematikkooperation hat die Allgemeine Systematik für Öffentliche Bibliotheken (ASB) in einem Wiki veröffentlicht
“Um die beiden meist verwendeten Systematiken in öffentlichen Bibliotheken in Deutschland, die ASB (Allgemeine Systematik für Öffentliche Bibliotheken) und die KAB (Klassifikation für Allgemeinbibliotheken), wieder zu einem solchen Handwerkszeug zu machen, haben die bibliothekarischen Verbände BIB und dbv als Rechteinhaber mit der ekz ihre bestehende Partnerschaft erneuert. In gemeinsamem Engagement der Partner werden die Systematiken künftig laufend den aktuellen Medienentwicklungen angepasst und weiterentwickelt.”
steht auf der Homepage des dbv zu lesen.
Die ekz kündigt nun die Überarbeitung der die Expertinnen-Gruppe der Systematik-Kooperation ASB-KAB-Überarbeitung an und verweist auf die Online-Version der ASB in Wiki-Form.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (8. Januar 2013). Der Text der überarbeiteten ASB ist auf einem Wiki zugänglich. netbib. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s8we
Ausgegangen ist es mit jener ungemütlichen Ratlosigkeit, die Nicht-Juristen eigen ist. Die Protokolle wurden wegen des restringierten Codes vernichtet …
Als Geschäftsmodell wäre das natürlich attraktiv gewesen. Einmal taggen, 2000mal verkaufen. Reformulierung als Standing Order mit monetärer Induktion. Rabatte gäbe es dann bei einem Mindestumsatz an Reformulierung in Abhängigkeit von der Bibliotheksgröße und mit dreijähriger Reformulierungsbindung. Sagen Sie mir einfach – kostenlos natürlich – aus Ihrer Fachperspektive: Können Bibliothekare durch taggen reich werden oder müssen wir das auch anderen überlassen?
Das erinnert mich an eine Diskussion über die Schöpfungshöhe von Schlagwortketten. Wenn der Verschlagworter des Buches “Die Wucht in Tüten” diese mit “Tüte / Wucht” verschlagwortet, hat er dann das Verwertungsmonopol?
und wie ist es ausgegangen? Hört sich ja nach hohem Unterhaltungswert an – ob man wohl die Tagungsprotokolle nachlesen kann?
Man kann nur die Rechte vererben, die man inne hat.
Ich würde also denknotwendigerweise früher ansetzen und bereits die schöpferische Leistung diskutieren. Da kommt man argumentativ schon ganz schön ins schwitzen, um überhaupt ein Recht zu begründen.
Erst wenn man das bejaht, kann man die Erbfolge diskutieren.
Zumindest die ASB ist vom VBB in den 50ern (?) entwickelt worden, daher hat der BIB als Rechtsnachfolger des vba ) in dem ja der VBB aufgegangen ist, auch die Rechte geerbt.
Rechteinhaber??? Spannend
Ich kann garnicht herausfinden, wie die Rechte von der ehemaligen DDR auf die beiden Berufsverbände übergegangen sind?
Der Urheberrechtsfrage ist ja überhaupt ganz ulkig. Kaufen die Kommunen Lizenzen, damit die städtischen Bibliotheken die Systematik nutzen dürfen?
Und ist dann die SfB quasi das Linux unter den Systematiken? Oder wer hat die Rechte daran?
Hilft die Rechtskommission hier weiter? B-)