<![CDATA[In Essen will sich eine Bürgerinitiative gegen die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek wehren – mit Hilfe eines Bürgerbebegehrens. Der OB wies das nun zurück, nach seiner Rechtsauffassung sei die Schließung eine “Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltung”, bei der laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Er bezog sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom April dieses Jahres, in dem es um die Schließung eines Bürgerbüros in Leverkusen ging. Die Initiative fragt sich zu recht, ob denn das Mittel eines Bürgerbegehrens überhaupt noch zulässig sei, wenn diese Auslegung rechtens sei. [via Der Westen]]]>
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Jürgen Plieninger (17. Oktober 2012). Bürgerbegehren gar nicht rechtmäßig? netbib. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s8qz