<![CDATA[In Essen will sich eine Bürgerinitiative gegen die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek wehren – mit Hilfe eines Bürgerbebegehrens. Der OB wies das nun zurück, nach seiner Rechtsauffassung sei die Schließung eine “Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltung”, bei der laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Er bezog sich auf ein Urteil des … „Bürgerbegehren gar nicht rechtmäßig?“ weiterlesen
<![CDATA[In Essen will sich eine Bürgerinitiative gegen die Schließung von Zweigstellen der Stadtbibliothek wehren – mit Hilfe eines Bürgerbebegehrens. Der OB wies das nun zurück, nach seiner Rechtsauffassung sei die Schließung eine “Angelegenheit der inneren Organisation der Verwaltung”, bei der laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Er bezog sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom April dieses Jahres, in dem es um die Schließung eines Bürgerbüros in Leverkusen ging. Die Initiative fragt sich zu recht, ob denn das Mittel eines Bürgerbegehrens überhaupt noch zulässig sei, wenn diese Auslegung rechtens sei. [via Der Westen]]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (17. Oktober 2012). Bürgerbegehren gar nicht rechtmäßig? netbib. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/s8qz
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
Alle Beiträge von Jürgen Plieninger anzeigen