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Gebührenpraxis von ÖBs in der Kritik

<![CDATA[Ein MdL (Mitglied des Landtags) NRW von den Piraten kritisiert die gängige Mahnpraxis von Öffentlichen Bibliotheken: Eine wöchentliche Mahnung, zumal in der Ferienzeit, sieht er als unangemessen an. [via Die Glocke und via wa.de, hier sind auch viele Kommentare zu lesen] Update [Hinweis kam aus der facebook-Gruppe biblioadmin]: MEIN LESERBRIEF AN DEN WA: ENTSCHULDIGUNG]]> OpenEdition schlägt Ihnen … „Gebührenpraxis von ÖBs in der Kritik“ weiterlesen

<![CDATA[Ein MdL (Mitglied des Landtags) NRW von den Piraten kritisiert die gängige Mahnpraxis von Öffentlichen Bibliotheken: Eine wöchentliche Mahnung, zumal in der Ferienzeit, sieht er als unangemessen an. [via Die Glocke und via wa.de, hier sind auch viele Kommentare zu lesen]
Update [Hinweis kam aus der facebook-Gruppe biblioadmin]:
MEIN LESERBRIEF AN DEN WA: ENTSCHULDIGUNG]]>


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (2. August 2012). Gebührenpraxis von ÖBs in der Kritik. netbib. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/s8ml


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

2 Gedanken zu „Gebührenpraxis von ÖBs in der Kritik“

  1. Schade um die verpasste Gelegenheit, das Problem einmal mit Abstand zu betrachten und in der Sache zu diskutieren.
    Eigentlich sind es ja zwei Probleme:
    1. Die Höhe der Gebühren – die durch den Träger festgelegt werden und nicht zur Dispostion stehen.
    2. Die Abstände zwischen den Mahnungen und die damit verknüpfte Annäherung an die Einleitung der Vollstreckung.
    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe über den Abstand zwischen zwei Mahnungen. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung haben sich Abstände zwischen zwei und drei Wochen eingebürgert.
    Bibliotheken mahnen – soweit von hier aus ersichtlich – im Abstand von einer Woche. Sachliche Gründe für diese Abweichung sind nicht erkennbar.
    Wenn man noch Postlaufzeiten berücksichtigt, ist das schon ganz schön knackig.
    Wenn man sich klar macht, dass grundsätzlich auch eine Zahlung mit befreiender Wirkung an die Stadtkasse durch Überweisung erfolgen könnte (die dann möglicherweise in Ermangelung eines Kassenzeichens Verbuchungsschwierigkeiten bekommt…), dann wird klar, dass der Abstand vielleicht ein bisschen kurz ist.
    Wenn man sich klar macht, dass in aller Regel definiert ist, dass nach der vierten oder fünften Mahnung der Vorgang in die Vollstreckung geht, dann merkt man, dass diese Praxis ein Vabanque-Spielchen ist – bezogen auf das Image der Bibliothek.
    Aber all das sieht man natürlich nicht, weil das Unsachliche in dem Shitstorm im Vordergrund bleibt:
    1. Pirat
    2. Wichtigtuer auf Landtags-Briefpapier
    3. in eigener Sache
    4. überzogene Argumentation
    Schade um die verpasste Gelegenheit – back to business as usual
    4.

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