<![CDATA[In einem Interview auf Golem weist Eric Steinhauer auf die rechtlichen Probleme des gesetzlichen Auftrages an die Nationalbibliothek hin, die ja das “Internet speichern” soll. Um es mal einfach auszudrücken.
Der Gesetzgeber erwartet von der Deutschen Nationalbibliothek, dass sie das Internet regelmäßig abspeichert. Dafür müsste sie aber gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine groteske Situation, sagt der Bibliothekar Eric Steinhauer im Interview mit iRights.info.
Auf die technischen Probleme, die wohl auch noch nicht ganz gelöst sind, hat Christian erstmals schon vor ziemlich genau 5 Jahren hingewiesen….
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (22. Mai 2012). Internet speichern. netbib. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s8iw
Ich weiß nicht wie es hier ist, aber in Amerika scheint archive.org es ja recht gut zu können.
Unklar. War die Diskussion bei kino.to nicht, ob man nicht auch die Nutzer belangen soll, weil selbst bei Streaming zwischengepuffert wird und somit so etwas wie eine Datei lokal abgespeichert wird? Eindeutig ist es nur bei Kinderpornografie-Dateien. – Unsere Hausjuristin steht sich gerade die Beine auf dem Bibliothekartag in den Leib, die wird sicherlich danach noch etwas dazu sagen können. 😉
Ich mag mich täuschen, aber das Steinhauer-Interview auf irights.info ist sehr viel länger.
Ich brauch’ mal eine kurze Nachhilfe: Verstößt denn schon das Abspeichern gegen Urheberrecht? Oder erst ein anschließendes Öffentlich-Zugänglich-Machen des Abgespeicherten? Das Zweite kann ich nachvollziehen …
Gruß, JR