<![CDATA[“Eigentlich ist es doch auch Werbung für die betreffende Zeitung” ist ein Argument, das man immer wieder hört, wenn es darum geht, ganze Zeitungsartikel auf die Homepage zu übernehmen – beispielsweise bei Artikeln über Personen, die der eigenen Institution angehören, bei Veranstaltungen und ähnlichem. Das andere Argumet, das auch öfter zu hören ist: “Bis jetzt ist noch nie etwas passiert!” Gerade das könnte teuer werden, wenn die Länge des Angebots eines Artikels einer Zeitung dann mit in die Rechnung einfließt. Jedenfalls sollte man diesen Artikel von 3sat über Abmahnungen der Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeinen, die an einen Künstler gingen, der Kritiken dieser Zeitung auf seine Homepage gesetzt hatte, zur Kenntnis nehmen. Ach ja, und falls das Argument ist, “wir sind eine öffentliche Institution, da wird schon nichts passieren”, dann sollte man berücksichtigen, dass die Frankfurter Oper offensichtlich auch betroffen ist.
Merke: Nie den ganzen Artikel übernehmen, besser paraphrasieren (in eigenen Worten ausdrücken) und interpretieren (in einen Zusammenhang stellen, vergleichen), dann ist das Risiko einer Abmahnung schon geringer. Und vielleicht einmal die Homepage/den Facebook-Account/das Blog durchsehen, was da mal hineingestellt wurde? Könnte sich auszahlen.
Ergänzung: Und in naher Zukunft … netzpolitik.org zum Leistungsschutzrecht: “Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition”]]>
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Jürgen Plieninger (11. März 2012). Urheberrecht: Es wird enger mit der Übernahme von Zeitungsartikeln. netbib. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s8ek
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