<![CDATA[Lambert Heller machte auf Twitter auf ein Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis” aufmerksam, einen Aufsatz von Andreas Mittrowann zum Thema “Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien” (pdf) und charakterisiert den Aufsatz als “7seitigen Werbeartikel”. Das sehe ich nicht ganz so, natürlich ist Werbung mit dabei (vor allem zum Schluss), daneben bekommt man aber auch Aussagen über das Geschäftsmodell, z.B. dass die Sache so teuer ist, dass für viele Bibliotheken die Notwendigkeit besteht, dies gemeinsam zu finanzieren. Verschwiegen wird dabei allerdings die große Rolle, die die Zuschüsse von Bundesländern spielen, die so um die 60 % betragen (Quelle kann ich grad nicht finden). Interessant auch
die Umfragen unter Nutzern, die vor allem aus einer Abschlussarbeit des Jahres 2009 zitiert werden, die online verfügbar ist. Die Experteninterviews ergaben, dass für die Bibliothekarinnen und Bibliothekare Imagegründe im Vordergrund stehen.
Am Ende des Aufsatzes wird eine zustimmende E-Mail des Bibliotheksleiters der Düsseldorfer Stadtbüchereien zitiert. Zu denen ist letzte Woche in der Welt ein Artikel erschienen: Erstmals wurde die 5-Millionen-Grenze bei den Ausleihen geknackt, das Segment der Onleihe umfasste dabei 60.000 Ausleihen, also mehr als ein Prozent.
Es gibt auch immer noch (oder immer wieder) kritische Stimmen, wie z.B. die aus Kamen/Bergkamen, die letzte Woche in Der Westen referiert wurden: Dort findet man den Dienst der Onleihe immer noch zu teuer.]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (7. Januar 2012). Kritisches/informatives zur Onleihe. netbib. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s8b2
Onleihe – offener Brief an die Herausgeber
Sehr geehrter Herr Professor Mittler,
zu dem unter og.netbib.de/archives/2012/01/07/kritischesinformatives-zur-onleihe/
(samt Kommentaren) thematisierten Fall eines unkritischen
Werbeartikels über die Onleihe hätte ich gern eine Stellungnahme der
Herausgeber. Dabei sollte auch die Art der Qualitätssicherung von BFP
angesprochen werden. Sollte mir keine Stellungnahme bis 29.1.2012
zugegangen sein, werde ich das am angegebenen Ort mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
Susanne hatte mich geben, den Kommentar, den ich in meinem Blog auf ihre Frage
geschrieben hatte, nochmal hier zu veröffentlichen. Hier folgt er:
Um auf die Frage zu antworten, ob sich eine Fachzeitschrift so einen Beitrag leisten kann? NEIN! Ich glaube hier wird eine wichtige Linie deutlich überschritten.
Natürlich ist jedem klar, unter welcher Zielrichtung der Autor schreibt, wenn er weiß, dass DiviBib ein Tochterunternehmen der EKZ ist. Herr Mittrowann gibt sich ja als Angestellter der EKZ zu erkennen und er kann es sich sicherlich nicht leisten, ein so eng mit der EKZ verbundenes Produkt negativ darstellen. Die Politik, über die Kritik am bestehenden Kopierschutz hinwegzugehen, besteht seit Anfang an. Fast muss man sich wundern, dass die Anbieter der Onleihe so taub auf beiden Ohren sind. Eine Entkräftung bestehender Kritik, die manchmal vielleicht gar nicht möglich ist, würdedie Onleihe der Gefahr aussetzen, von noch mehr BibliothekarInnen kritisch betrachtet und als Produkt abgelehnt zu werden.
Dem gegenüber stehen aber auch BibliothekarInnen, die die Onleihe als Imagegewinn für ihre Bibliothek sehen, diese so verkaufen und ungern negative Wahrheiten darüber zur Kenntnis nehmen wollen. Dies führt sicherlich zu einer Vielzahl “positiver Stimmen”, die zu finden Herr Mittrowann sicherlich kein Problem hatte (im Gegensatz zum Entkräften der (nicht-)thematisierten Probleme). Und warum sollte der Autor sich die Mühe machen, wenn die Empfehlung auch der Verbände ein unkritisches Ja ist. Vielleicht ist der Beitrag gar keine Werbemaßnahme, sondern nur ein Spiegelbild der Realität bei den meisten beteiligten Bibliotheken?
Für die Zeitschrift ist so ein Beitrag wenig förderlich, wenn es um der Erhalt eines wissenschaftlichen Anspruchs und einer interessierten Leserschaft geht. Wer ist also verantwortlich, dass dieser Beitrag akzeptiert wurde? Welche Kriterien werden an entsprechende Veröffentlichungen gelegt? Der Zeitschrift hat man, was ihre Glaubwürdigkeit angeht, damit keinen Gefallen getan! Ist dies eine Gefälligkeit für die EKZ?
Dörte Böhner zur Onleihe:
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/01/18/fuer-oeffentliche-bibliotheken-keine-alternativen-zur-onleihe/
Ich verstehe aber immer noch nicht so recht, was eigentlich diese Aufregung um einen kleinen unschuldigen Artikel soll. Im Vergleich zu der Lobhudelei in Plassmann/Umlauf ist das doch kalter Kaffee
Tja, Frau Drauz,
ich widerspreche nicht.
Zum Thema Flächenverkleinerung ein Bericht im Wallstreetjournal über die Gesundschrumpfung von Thalia
Und ich habe heute noch ein neues Wort für den aktiven Wortschatz gelernt, das Amazons Statistik-Design in einem etwas anderen Licht erscheinen lässt: Spam-E-Book
Lieber Herr Hoffmeier,
sind Sie im Grunde Ihres Herzens vielleicht Volkswirt – womöglich Spieltheoretiker?
Wenn man Volkswirt ist, dann kann man Faktoren, die das Gedankenspiel kaputt machen könnten, “wegdefinieren” – vulgo: man leugnet ihre Existenz. (off topic: http://tinyurl.com/759ztxw unter den hier genannten Personen hat einer immer das WG-Altpapier auf diese Weise entsorgt…)
Spätestens bei Szenario C hätte doch wohl das Buch-Pendant zu Napster http://www.napster.de ins Spiel kommen müssen, oder?
Nach meinem Eindruck denkt daran zumindest einer der Protagonisten und kennt vielleicht sogar das Buch über die Mäusestrategie (ISBN-13: 978-3720521222). Ein möglicher Schluss aus diesem Blogbeitrag von 2010: ///log.netbib.de/archives/2010/12/28/ekz-b2b-oder-b2c/ ?
Gibt es bei Ihnen in der Gegend noch viele Plattenläden und Videotheken?
Und wozu wollten wir den Bibliotheks-Neubau mit mehr Quadratmetern noch gleich?
Ich habe mit großer Freude festgestellt, dass Sie Kassandra von Christa Wolf als Hörbuch im Bestand haben.
In diesem trojanischen Sinne
die Ihre
Lieber Herr Hoffmeier,
“netbib-Kommentariat” habe ich sofort in meinen Aktiv-Wortschatz übernommen. Danke hierfür.
Ich hoffe, ich kann Sie im Gegenzug mit dem Auszug aus dem Sonder-Newsletter vom 23.11.2011 meiner Stadtbibliothek erfreuen, mit dem man sich für die vielen Ausfälle der “Onleihe” entschuldigen wollte: “… Die Firma Divibib GmbH bedauert diese Situation sehr. Die Ausfälle in den letzten Wochen wurden durch Serverumzüge sowie Hard- und Softwareprobleme unterschiedlichster Art ausgelöst. Sie verspricht, diese Schwachstellen so schnell wie möglich zu ermitteln, um die Verfügbarkeit wieder dauerhaft zu verbessern.
Für die Ausfälle der letzten Wochen erhielten wir eine Gutschrift. Damit werden wir in den nächsten Wochen das Medienangebot in der Online-Bibliothek weiter ausbauen….”
Den Minderungsbetrag dem zurück zu geben, der die Minderungsursache zu vertreten hat, darauf muss man erstmal kommen…
Ja, manchmal wünsche ich mir Manager im öffentlichen Dienst, das würde viel Geld sparen, aber eigentlich würde mir meistens GMV genügen.
In diesem Sinne
SD
Liebe Frau Drauz,
ein Gedankenspiel mit drei Bibliotheken: A, a, B.
Die A-Bibliotheken entscheiden sich für die Onleihe, die B-Bibliothek dagegen. Majuskel-Bibliotheken sind große Bibliotheken, die Minuskel-Bibliothek ist eine kleine Bibliothek. Da das Lizenzmodell Größe belohnt, nimmt die A-Bibliothek 15% des Erwerbungsetats in die Hand um in den ersten zwei Jahren einen Nutzen von 3 bis 6 des Ausleihanteils zu erzielen. Die a-Bibliothek benötigt 30% für denselben Effekt. Beide hatten bisher einen hohen Ausleihanteil bei den Non-Books, der aufgrund des Medienwandels jetzt als die eigene Fallhöhe betrachtet wird. Aus Plus ist Minus geworden. Die Onleihe ist i. d. S. ein Kompensationsgeschäft. Im Gegensatz zur alten Bestandskalkulation gilt jetzt: Mit Lizenzbeginn ist der Bestand da, er muss nicht aufgebaut werden. Der Erwerbungsetat-Anteil für die Onleihe wird temporär in Fixkosten umgewandelt, da der Vertrag 3 Jahre läuft. Mitrowann sprach von der “Wette auf die Zukunft”, die mit der Onleihe eingegangen wird. Diese Wette geht auch die B-Bibliothek ein, wenn sie sich dagegen entscheidet. Alle sind im Spiel. Der Lieferant hat ein Alleinstellungsmerkmal und keiner kann so tun, als sei er nicht da.
Leider haben wir nicht nur einen Medienwandel, sondern auch eine Fiskalkrise vor uns. Im Szenario A gibt es eine prozentuale Sparvorgabe, die über die variablen Kosten relativ diskret abgewickelt wird. In diesem Fall kommt Bibliothek A mit zwei blauen Augen davon, weil der Fixkostenanteil am Erwerbungsetat relativ (!) gering ist. Bibliothek a ist geliefert. Der hohe Fixkostenanteil + Sparvorgabe massakrieren das Budget. Aufgrund des derzeit geringen Nutzens kompensiert die Onleihe nichts und die Besucher sind auch nur virtuell.
Im Szenario B ist die Budgetkürzung radikal – Modell Duisburg. Die A-Bibliotheken kommen mit zwei blauen Augen und einem gebrochenen Kinn davon, weil sie Verträge einhalten müssen. Die B-Bibliotheken sind geliefert.
Im Szenario C gibt es keine Fiskalkrise, die Onleihen nehmen nach zwei Jahren Fahrt auf und die A-Bibliotheken schnappen sich die Kunden der B-Bibliothek. Die B-Bibliothek ist geliefert: Non-Books abgestürzt, E-Books im Aufwind, Kunden in der Nachbarstadt.
Mit Wettbewerb meinte ich nicht Lieferanten-Nicht-Wettbewerb, sondern Wettbewerb zwischen Bibliotheken. Da Bibliotheksentfernungen in dieser Wette eine untergeordnete Rolle spielen, könnte es ein Verdrängungswettbewerb werden. Ich kann noch nicht erkennen, wen das Leben bestrafen wird: Denjenigen, der zu früh kommt oder denjenigen, der zu spät kommt. Das hängt von den Umständen ab, die wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht kennen. Die Ärgernisse, die Sie erwähnen, spielen bei Pro- oder Contra-Entscheidungen wahrscheinlich eine untergeordnete Rolle, ohne dass ich sie klein reden möchte. Es wird mit Steuergeldern gewettet? Tja, mit Bananen funktioniert es nicht und die Bank wird’s derzeit auch nicht tun. Mein Hinweis auf das Innovator-Dilemma bezieht sich auf die Theorie, dass Firmen, die in ihrer Produktpolitik zu sehr auf die gegenwärtig feststellbare Nachfrage setzen, früher oder später verschwinden. Akzeptiert man diese Annahme, dann ist der geringe Nutzungsanteil der Onleihe kein K.O.-Argument.
Szenario D: Die Fiskalkrise gerät aus dem Ruder und der Träger möchte weder Papiervampire noch Elektrovampire subventionieren. Außer hoher Absatzgewichtung gibt es in den Bibliotheken kein Konzept, das durchsetzbar wäre. Die Bibliotheken A, a und B wären geliefert.
Letztes Szenario: Die Onleihe ist kein Kompensationsgeschäft, sondern eine Expansion. Der Träger zahlt gerne. Dann wäre vor dem Hintergrund möglicher Steuereinbrüche in der nahen Zukunft jetzt der ideale Moment einzusteigen.
@Detlev Hoffmeier: Ich habe einmal Spiegelstriche eingefügt und hoffe, dass es lesbarer geworden ist.
Liebe Frau Drauz,
schließt sich das aus? Auch in der BFuP gibt es ja Wettbewerb und Wettbewerb. In unserem Fall kommt noch das Wettbewerbssurrogat hinzu, das sich zu Wettbewerb verhält wie Kaviarsurrogat zu Kaviar. Zugegeben: Auch vor 30 Jahren hat sich niemand öffentlich hingestellt und gesagt: “Wir haben was Großes gemacht und es ist etwas ganz Kleines dabei herausgekommen.” Kritische Begleitung wäre eine Aufgabe der Hochschulen – tja,…
Aber wenn Ihnen diese Antwort nicht zusagt, dann hätte ich noch andere zur freien Auswahl:
Die Listen-Tags haben nicht funktioniert – daher etwas unleserlich
Lieber Herr Hoffmeier,
vor 13 Monaten formulierten Sie in diesem Blog treffend ( ///log.netbib.de/archives/2010/12/09/hilfe-fur-die-bibliothek-mit-hilfe-von-gutscheinen/#comments ) :
“Detlev Hoffmeier
10.12.2010 um 08:43 Uhr
//Ironie an:// Das kann man nicht vergleichen. Buchhändler sind Lieferanten. Die ekz ist unsere Alma Mater. //Ironie aus //”
q.e.d. – nun eben durch BFuP
Cheerio
Susanne Drauz
Die Forderung nach “wissenschaftlicher” oder “fachlicher” Diskussion ist das Ergebnis nicht zu Ende gedachter Ideen. Ihre wolltet Manager und Wettbewerb. Les voilà! Kein Fondsmanager macht sein Portfolio madig, selbst wenn er daneben gegriffen hat. Die “fachliche Diskussion” hat sich erledigt.
Tja, spätestens zum Ende hin hätte ich mir auch mal kritische Stimmen gewünscht. Diese Lobhudelei würde ich in die Kategorie “Gefälligkeitsgutachten” einsortieren.
Zudem ist der Artikel aus Mitte 2011 – vielleicht sind die alltäglichen Schwierigkeiten in einer Onleihe / E-Ausleihe auch einfach nur Peanuts für die Geschäftsführer und Direktoren. In unserer Stadt bekommen Infodienste jedenfalls wieder Sinn – der Beratungsbedarf ist eminent. Die zu Beginn 2012 neu erstellte Liste von funktionierenden MP3 Playern für eAudios für dieses Portal ist 5 Jahre nach dem Start auch ohne weitere Kommentare aussagefähig.
Ja, es ist korrekt, die Nutzung steigt. Die Kunden nehmen das Angebot positiv an und sind interessiert an einer legalen Leihe (obwohl die Piratenseiten teilweise erheblich besser recherchierbar sind als die Titel in der Onleihe / E-Ausleihe). Zudem ist der Hardwaremarkt seit Jahren gewaltig in Bewegung und ein solches Portal hat seine Mühe da mit zu halten.
Nur davon findet sich in diesem Text leider gar nichts. Ich lade Herrn Mitrowann und auch Hr. Kamp gerne ein in den Infodienst, wenn die Kunden mit Netbooks, Tablets und E-Readern aller Richtungen vor einem stehen. “Nein, ein Kindle geht nicht, nein sie können zwar epups mit dem app nutzen aber keine Hörbücher”.
Spätestens im Oktober 2011 war in der zuständigen Liste der Frust der Basis spürbar. Die genannte Fa. Sony benötigt nach dem Serverumzug im Oktober nun eine Zusatzsoftware um überhaupt noch mit dem Portal zusammen zu arbeiten.
Aber der Bericht entstand halt früher. Es wird bemängelt, das der Absatz an Medien nicht die Erwartungen erfüllt. Tja, so ist das bei ländergeförderter Projektitits mit entsprechend großem Startvolumen. Danach ist oft die Luft raus, das alltägliche Budget holt die Macher auf beiden Seiten schnell wieder ein.
Amazon, Apple und Co. füttern ihre Shops auch mit allen zur Verfügung stehenden gemeinfreien Werken um zum Start attraktiv zu sein und eine hohe Titelzahl zu versprechen. Bibliothekskunden dürfen dafür auf andere Seiten (Kundenbindung!) und entdecken dabei die ein oder andere Bücherkiste (;-)) im Netz. Immerhin können die jeweiligen Portale nur wachsen – denn das Löschen von Titeln geht auch nach fünf Jahren nicht!
“netbib und andere bibliothekarische Blogs haben die Onleihe in letzter Zeit einfach totgeschwiegen.” Das ist ja nun eine glatte Lüge.
///log.netbib.de/?s=onleihe
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
Lambert hat ganz Recht: es ist ein Skandal, wie man hier einem Werbeartikel ein Forum geboten hat.
Zur DRM-Problematik: ich tue es ja nicht freiwillig, aber um gekaufte E-Books auf meinen Reader zu bekommen, bin ich gezwungen, den Kopierschutz zu entfernen (Linux). Schön ist das alles nicht, aber was macht man sonst, wenn man kein Windows haben möchte und einen Reader ohne WLAn besitzt?
Andererseits sehe ich bei aller Kritik auch keine Alternative zu DRM im Bibliotheksbereich — was wäre denn die Alternative? Die Bibliotheken “verleihen” E-Books, welche dann für immer bei ihren Benutzern bleiben? Diese bekommen somit bequem Bücher für wenig bis gar kein Geld, welche im Handel 18,99 € kosten?
Wie soll das – bei aller Antipathie gegenüber DRM – denn funktionieren ohne DRM?
Lieber “besserwisser” (nettes Pseudonym 😉 ),
du hast in deinem obigen Kommentar einen Gegenstandswechsel gemacht. Thema war, ob ein siebenseitiger Artikel eines Firmenvertreters über sein Produkt in einer – dem Anspruch nach seriösen – Fachzeitschrift deplatzierte Werbung sei.
Ist es Werbung oder nicht? – Die Antwort darauf hat nichts damit zu tun, ob DRM alternativlos ist. Darin sind wir uns einig, oder?
(Es sei denn man folgert aus der Alternativlosigkeit von DRM, daß die BFuP jeder Firma mit einem DRM-gestützten Geschäftsmodell sieben Seiten Platz für einen redaktionell unbeeinflußten Werbeartikel nach eigenem gusto einräumen sollte. Da würden Langeweile beim Leser und Platzmangel im Blatt rasch überhand nehmen, vermute ich.)
Jürgen hat in seinem Kommentar dankenswerterweise auf Probleme unserer Branche mit der Diskussion kontroverser Themen hingewiesen. Eine notwendige Voraussetzung dafür, in Diskussionen Erkenntnisse zu gewinnen, ist es, nicht alles mit allem zu vermischen, sondern beim Thema zu bleiben. Deshalb beiße ich mir fest auf die Zunge und erwidere deine These von der absoluten Alternativlosigkeit von DRM im Bibliothekswesen hier bewußt *nicht*. Darüber ist hier und anderswo bereits viel gesagt und geschrieben worden, und auch in Zukunft werden uns die Gelegenheiten, dieses Thema zu diskutieren, nicht ausgehen. Kein Zweifel, wir müssen das dringend diskutieren, und auf Dauer ist es auch eine interessantere, bedeutungsvollere Frage als die, ob und warum der BFuP der Lapsus mit dem Onleihe-Werbeartikel passiert ist.
Abschließend möchte ich dich lieber “besserwisser”, und euch, werte netbib-LeserInnen, fragen: Ist der Artikel der Onleihe über Onleihe in BFuP 2011/3 Werbung oder nicht? Paßt ein solcher Artikel in dieser Form in ein Blatt das dem Anspruch nach (nein, nicht seriös, oben habe ich’s zu schwach formuliert), ein führendes Qualitätsmedium unserer Branche war und weiterhin sein will?
Schöne Grüße,
Lambert
P.S. Auch Herausgeber und Redakteure der BFuP dürfen übrigens in netbib (ggf. natürlich auch in ihren eigenen Blogs, dazu gibt es Trackback/Pingback) kommentieren!
Das angesprochene Preprint ist recht informativ, besitzt allerdings tatsächlich harte Werbeschlagseite. Also: ja.
DRM ist halt das Geschäftsmodell der Onleihe, daher liegt es für mich schon nahe, nochmal darauf hinzuweisen, dass man mit so gutgemeinten Aussagen wie “[Die Onleihe] bildet auf anachronistische Art und Weise die Eigenschaften von Printmedien auf digitale Medien ab” nicht weiterkommt.
Anachronistisch oder nicht — auch Onleihe-Bashing wird den Bibliotheken nicht viel nutzen. Ohne entsprechende DRM-Angebote können sie sich die digitalen Inhalte an den Hut stecken. Wo bleibt nur der Wettbewerb und die Konkurrenz zur Onleihe, damit auch ich (mit Linux) was ausleihen kann?
„Rund 150 Ausleihen im Monat – das ist noch nicht mit einer gewohnten Bibliothek zu vergleichen” und “Relativ wenig Belletristik sei dabei, die wäre aber „erkennbar gefragt”, (…)”; aus Leipziger Volkszeitung.
Lieber Lambert,
was mir an dem Link im Aufsatz zu netbib gefallen hat ist, dass damit nicht nur die harsche Kritik in der Vergangenzeit darunter fällt, sondern auch die gegenwärtigen und zukünftigen Einträge, beispielsweise auch diese Diskussion!
netbib und andere bibliothekarische Blogs haben die Onleihe in letzter Zeit einfach totgeschwiegen. Deshalb fand ich es gut, einmal einen Stand der Dinge geliefert zu bekommen, und sei es vom Anbieter selbst.
Der Knackpunkt ist ja, dass in unserer Profession bestimmte Dinge nicht frei diskutiert werden. Deshalb fällt auch das Abwägen so schwer, ob die Onleihe wegen ihres derzeitigen Alleinstellungsmerkmals und den geschilderten Nutzerrückmeldungen als positiv einzuschätzen ist oder ob die auf Windows/DRM bezogenen proprietären Einschränkungen und eventuell Mängel des Portfolios (genannt wird die beeindruckende Menge von 17.000 Medien – interessant wäre freilich das Profil dieses Angebots, welche Verlage, Bestseller etc.) die Waagschale erleichtern und nach oben steigen lassen. Man hört von Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Öffentlichen Bibliothekswesens hierzu wenig (kritisches), oder irre ich mich da? Stimmt die Qualität, stimmt die Abspielbarkeit auf den verschiedensten Tonträgern, stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis, stimmt die Nachfrage? All’ das sind Gesichtspunkte, die in der Tat von anderer Seite als vom Anbieter kommen müssten! – Und nicht zu vergessen das, was Alex Schaper unlängst monierte: Bibliothekarisch sollte zumindest bei seit langer Zeit äüßerst kontroviers diskutierten Büchern etwas anderes als Beschreibung stehen als ein affirmativer Verlagstext.
Viele Grüße,
Jürgen
Vielen Dank für die kritischen Nachträge zum Onleihe-Artikel in BFuP 2011/3, Jürgen!
Allerdings bleibe ich bei meiner Darstellung: Es handelt sich um Werbung.
Zunächst einmal formal: Die BFuP hat sieben Seiten lang ungefiltert einen Vertreter jener Firma sprechen lassen, die das besprochene Produkt vermarktet. Nichts gegen praxisnahe Zeitschrifteninhalte, aber hier gilt anscheinend kein Anspruch auf Distanz, gar Wissenschaftlichkeit.
Warum führt das Bibliothekswesen die Debatte über die Ratschläge von DFG und WR an die Verbundsysteme in 2011 überhaupt noch selbst? Den Hinweis von DFG/WR, daß die Repräsentation von Katalogdaten im OCLC WorldCat eine Option zu Linked Open Data darstellen könnte, diesen Hinweis könnte man doch auch ausschließlich in einem mehrseitigen Artikel von einem OCLC-Vertreter besprechen lassen, der kennt sich schließlich mit WorldCat bestens aus! Eine abwegige Vorstellung? Für ekz / DiVibib scheint ein anderer Maßstab zu gelten.
Und selbst wenn man Firmenvertreter als Begutachter ihrer eigenen Produkte für unverzichtbar hält, könnte man es immerhin so machen wie das Goethe-Institut, das in einem einschlägigen Beitrag auf seiner Website gleichsam als Ko-Referenten einen DRM-kritischen Informationswissenschaftler zu Wort kommen läßt. (http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de3256193.htm)
Und inhaltlich? Der Autor des Onleihe-Artikels macht sich nicht die Mühe, Kritik an Onleihe (oder gar an DRM) auch nur im Ansatz zu referieren. “Einen Überblick beispielsweise der Diskussion im breit genutzten Weblog ‘Netbib’ bietet die Eingabe der Zeichenfolge ///log.netbib.de/?s=onleihe im Webbrowser.” – Regalmeter wissenschaftlicher Kritik an DRM werden hier rasch einmal übersprungen. DRM-kritische Bibliothekare und Wissenschaftler in Netbib und anderswo jedoch kommen vor, allerdings nur als namenlose Masse, nicht wert mit auch nur einem Artikel als Einzelquelle referenziert zu werden.
Kurz gesagt: BFuP hat der ekz nicht nur die Möglichkeit eingeräumt, einen Werbeartikel zu schreiben, sondern deren Autor hat auch beherzt zugegriffen. Review oder Redaktion Fehlanzeige.
Ich bin froh darüber, dass die ekz die Möglichkeit eingeräumt wurde, auf so dubiose Weise kostenlose Werbung für ihr Geschäftsmodell zu veröffentlichen. Denn so kann eine Auseinandersetzung zur “Onleihe” auch öffentlich stattfinden.
Dass es sich um eine gravierende Verletzung redaktioneller Sorgfaltspflichten handelt, denn Gegenpositionen zum geschäftlichen Gebaren von ekz / Divibib gibt es genügend, ist das eine. Andererseits ist das Verhalten der Redaktion leider nachvollziehbar, da sie stellvertretend für eine fatale Entwicklung stehen.
Viele Bibliothekarinnen und Bibliothekare, sonst immer kritisch reflektierend, verhalten sich vollkommen konträr, wenn Sie das einseitig ausgerichtete Geschäftsmodell der ekz / Divibib akzeptieren und sogar bejubeln. Denn es ist ja so, dass die gleiche Technologie, wenn sie von Amazon angeboten wird, in der Presse als “digitale Bücherverbrennung” geschmäht wird. Bsp. http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/ebooks-amazons-digitale-buecherverbrennung/1562218.html
Nichts anders findet technisch auch in der “Onleihe” statt. Es heisst dann “Rückgabe”.
Was muss das für ein Berufsstand sein, der nicht mehr für die ungehinderte freie Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Literatur, sondern unwillkürlich für die Portionierung von Lesematerial und digitale Überwachung ihrer Leserschaft eintritt? Ist “Onleihe” wirklich “Leihe”? Wo bleibt da die Informationskompetenz? Von juristischer Kompetenz ganz zu schweigen, denn in der Onleihe wird gar nichts ausgeliehen.
Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden, solange es noch geht. Ich will gar nicht vom Steuerzahler reden, der das alles auch noch finanzieren soll.