Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (4. November 2011). Umstrittene Neuregelung der Sonntagsarbeit in Hessen in Kraft getreten. netbib. Abgerufen am 19. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/s869