Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau] OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (4. November 2011). Umstrittene Neuregelung der … „Umstrittene Neuregelung der Sonntagsarbeit in Hessen in Kraft getreten“ weiterlesen
Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (4. November 2011). Umstrittene Neuregelung der Sonntagsarbeit in Hessen in Kraft getreten. netbib. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s869
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
Alle Beiträge von Jürgen Plieninger anzeigen