Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau]
Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau]
Autor: jplie
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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