Als ob eine Bibliothek ein Unternehmen wäre: Der OB in Donaueschingen ist mit dem “Kostendeckungsgrad” nicht zufrieden und mahnt Zurückhaltung bei den Ausgaben an. Vollends unverständlich ist die Überschrift “Zu billige Bibliothek?”, die zu rein gar nichts im Artikel passt. Wenigstens ist die Stadtbibliothek Donaueschingen erfolgreich, was die Ausleihzahlen anbelangt! [via Badische Zeitung] OpenEdition schlägt … „Kostendeckungsgrad …“ weiterlesen
Als ob eine Bibliothek ein Unternehmen wäre: Der OB in Donaueschingen ist mit dem “Kostendeckungsgrad” nicht zufrieden und mahnt Zurückhaltung bei den Ausgaben an. Vollends unverständlich ist die Überschrift “Zu billige Bibliothek?”, die zu rein gar nichts im Artikel passt. Wenigstens ist die Stadtbibliothek Donaueschingen erfolgreich, was die Ausleihzahlen anbelangt! [via Badische Zeitung]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (29. September 2011). Kostendeckungsgrad … netbib. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s83x
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
Alle Beiträge von Jürgen Plieninger anzeigen
@Tom
Wenn Sie noch mal genau lesen schrieb ich: Insofern ist das Wort “Kostendeckungsgrad” einfach eine sprachliche oder politische Fehlleistung, nicht mehr und nicht weniger. Bibliotheken sollen wirtschaftlich arbeiten. Wer aber Kostendeckung als zu erwartenden Teil bildungs-, kultur- und demokratiepädagogischer Arbeit erwartet, begeht aus meiner Sicht eine politische Fehlleistung. Dies ist auch keine in Gesetzestexte gefasste Diskussion sondern eine gesellschaftliche.
@Nemissimo
Ihren Satz “Meine These wäre: Kennzahlen (ob man sie so oder anders nennt) sind notwendig für fundierte Entscheidungen, aber keineswegs hinreichend.” finde ich treffend, nur wird doch zumeist konzentriert nur auf die Kennzahlen selbst geschaut und selten auf die Umgebung in der Kennzahlen erhoben werden (das beste Beispiel ist PISA). Es gibt dort also einen Widerspruch zwischen Realität und Anspruch.
@Nemissimo: Genau diesen Fakt wollte ich auch nicht in Abrede stellen, sondern lediglich die Denke “Kostendeckungsgrad [in Bibliotheken] ist Mumpitz”.
War ein Mißverständnis, sorry. Beim Frühstück heute morgen konnte ich noch nicht klar denken und hätte mich aufs Essen konzentrieren sollen 😉
Kostendeckungsgrad = Grad ob die kosten zu 100% oder nur zu 50 oder XYZ % gedeckt sind oder kurz gesagt Haushaltsausgleich ja oder nein. Art. 109 Grundgesetz ist einer der Grundlagen des öffentlichen Finanzwesens und sorry, der Haushaltsausgleich also Höhe der Einnahmen entspricht Höhe der Ausgaben ist faktisch das Grundgesetz des öffentlichen Finanzwesens. Wer mit öffentlichen Geldern umgeht, muss sich insofern auch die Frage gefallen lassen, ob er kostendeckend arbeitet oder am Ene ein Minus übrig bleibt, dass dann andere decken dürfen um den Haushaltsausgleich herzustellen…
Was die Interpretation angeht: vgl. einschlägige Kommentare zum Grundgesetz sowie die Fachliteratur zum öffentlichen Haushaltswesen.
Ach, wenn das soziale Leben so einfach wäre, daß es in juristischen Kommentaren vollständig abbildbar wäre. Nur ein Beispiel: Man kann in Bibliotheken durchaus teilweise kostendeckend arbeiten (z.B. für Prozeßkosten) und teilweise bewußt darauf verzichten (z.B. beim Bestandsaufbau). Der Hinweis auf die juristischen Kommentare ist genauso eindimensional wie die Ablehnung von Kennzahlen.
@Tom
Hier liegt sicherlich ein Interpretationsirrtum Ihrerseits vor. Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns sagt etwas über die Gesamtmenge der Ausgaben aus, die die Einnahmen nicht übersteigen soll und über das Ausgabeverhalten öffentlicher Einrichtungen bzw. des Staates. Wirtschaftlich sinnvoll zu agieren hat mit einem Kostendeckungsgrad insofern nur am Rande zu tun.
Wirtschaftlichkeit im Großen erreicht man nur, wenn man die einzelnen Posten betrachtet und jeweils auf Wirtschaftlichkeit bzw. Vermeidung von Unwirtschaftlichkeit achtet. Ganzheitliche Sicht schön und gut, aber wenn sich dahinter nur Analysefaulheit verbirgt, ist etwas faul im Staate D… Kennzahlen zu erheben, ist wichtig, denn nur dann kann man fundiert vergleichen (sei es innerhalb einer Institution durch die Zeit oder zwischen Institutionen zu einem Zeitpunkt). Ein Zweites sind dann die Interpretation und die Konsequenzen, die man daraus zieht (wobei die Definition einer Kennzahl schon ein interpretierendes Element enthalten wird). Meine These wäre: Kennzahlen (ob man sie so oder anders nennt) sind notwendig für fundierte Entscheidungen, aber keineswegs hinreichend.
@DonBib: “Die Grundlage unseres Handelns ist und bleibt das Grundgesetz” – sehr richtig und damit auch Art. 109 Grundgesetz, der die Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns bestimmt. Insofern muss sich auch eine Bibliothek die Frage nach dem Kostendeckungsgrad gefallen lassen, zumal dies ein Grundprinzip öffentlichen Finanzwesens ist – der Haushaltsausgleich – geltend für jede öffentliche Institution – auch für Bibliotheken. In dem Sinne: Wenn Sie schon auf das Grundgesetz verweisen, dann bitte auch alle Artikel scannen…
@Herr Hoffmeier: Wenn ich mir widerspreche, warum widersprechen Sie mir? (Zitat Georg Kreisler) Nun, ganz so ist es nicht: Ich habe hier kritisiert, dass der Bürgermeister eine “Kennzahl”, nämlich die Gebühreneinnahmen im Verhältnis zu den Kosten, als “Erfolg” der Bibliothek nimmt. – Die Kennzahlen, die mittlerweile notwendig sind, um eine erfolgreiche Bibliotheksarbeit (in den Augen der Entscheider) zu dokumentieren; die Kennzahlen, die notwendig sind, um sich selbst zu steuern und zu planen, die sind doch hoffentlich zahlreicher und vielschichtiger?!
Deswegen kann man doch trotzdem versuchen es zu ändern? Grundsätzlich ist es auch nicht ganz richtig, dass erste Zitat. Die Grundlage unseres Handelns ist und bleibt das Grundgesetz und nicht der statistische Wert “Mensch”. Richtig ist natürlich, dass man begründete Planungsgrundlagen braucht. Richtig ist auch, dass Träger auf solche Zahlen stehen. Richtig ist letztlich aber auch, dass Träger nicht ein gesichtsloses Wesen aus den weiten des Urwaldes sind, sondern Verwalter des vom Volk bestimmten politischen Willens, und der ist immer veränderbar. Insofern ist das Wort “Kostendeckungsgrad” einfach eine sprachliche oder politische Fehlleistung, nicht mehr und nicht weniger.
Zitat Jürgen Plieninger: “Hm, unser ganzes modernes Leben ist auf Rechnen, Berechnung und damit auch Statistik gegründet und wir Bibliothekare sollen nun ganz idealistisch die Werte unserer Einrichtungen preisen, ohne Möglichkeit des fundierten Vergleichs, ohne einigermaßen begründete Planungsgrundlagen? … Wer die Diskussion um Kennzahlen und um Nutzendarstellung vor ein paar Jahren verfolgt hat, wird im Kern zur Kenntnis genommen haben, dass alle Träger auf Zahlen stehen …” Man möchte hinzufügen: “Als ob eine Bibliothek ein Unternehmen wäre.” (derselbe). Tja, Träger machen finanzielle Vorgaben. Man kann sie Zuschuss nennen, man kann sie Kostendeckungsgrad nennen. Keine Ahnung warum ;-), aber sie tun es, Tendenz steigend.
Der ganze Artikel ist sprachlich schlicht peinlich. Der einseitige Verweis auf die Ausleihzahlen ist aber auch nicht so geschickt. Das ist mir argumentativ zu altertümlich. Die Zahl der Studierenden oder die Zahl der Schülerinnen und Schüler sagt ja auch nichts über die Qualität der Universitäten und Schulen aus. Man müsste sich von dieser Argumentation einfach mal trennen.