Die StadtBibliothek Köln hat die Einzelgebühren für die Ausleihe digitaler Medien gestrichen und auf eine (erhöhte) Pauschalgebühr umgestellt, meldet die Kölnische Rundschau. Die Ausleihzahlen stiegen um rund ein Fünftel. OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (26. September 2011). Einzelgebühr nicht mehr zeitgemäß. netbib. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s83q
Die StadtBibliothek Köln hat die Einzelgebühren für die Ausleihe digitaler Medien gestrichen und auf eine (erhöhte) Pauschalgebühr umgestellt, meldet die Kölnische Rundschau. Die Ausleihzahlen stiegen um rund ein Fünftel.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (26. September 2011). Einzelgebühr nicht mehr zeitgemäß. netbib. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s83q
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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die Allgemeinbildung bezog sich auf den Link 😉
Und das war jetzt alles Allgemeinbildung? Das war eher ein Anzeichen dafür, dass ein “Expertismus für alles” nicht machbar ist und man sich manchen Themen nur vom eigenen Wissensstand aus annähern kann und eben auf andere Wissende angewiesen ist (und der Weg über die Frage manchmal einfacher und kürzer ist als der Weg ins Fachbuch).
Deswegen ist es auch schön kritisiert zu werden, sonst vergisst man manchmal das täglich praktizierte zu hinterfragen bzw. es insgesamt noch mal zu überdenken.
Deswegen müsste man viel mehr und auch viel öfter aktuelle Handlungen (“wie aus dem Lehrbuch”) kritisieren und hinterfragen. Das ist überhaupt die Kernkompetenz die man z.B. im Studium lernen müsste. Dann allerdings hat man auch weniger Zeit Allgemeinplätze zu lernen um im Vorstellungsgespräch dann Lehrbuchfragen zu beantworten. Es ist und bleibt nicht einfach 😉
§ 598 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Und noch ein paar Argumente mehr, die sich in dem Standardkommentar Dreier/Schulze angesprochen werden. Ob die Argumente von Steinhauer bei einer gerichtlichen Klärung überzeugen können, soll dahin stehen.
Man muss halt hinschauen, lesen, denken und nicht nur abschreiben.
Die Frage ist, ob es irgendwo gesetzliche Vorschriften für die Einführung und den Umfang von Gebühren in Bibliotheken gibt.
Steht zum Beispiel im BGB, dass eine Bibliothek per se Gebühren kostet? Steht da irgendwo, dass der Bestsellerservice Geld kostet und das das unbedingt 2€ sein müssen?
Wenn ja, is ja alles bestens, dann kann man mit den Gebühren umgehen wie bsiher.
Wenn nicht, sollten sich die Bibliothekare mal Gedanken machen, ob es so klug ist, sich über Gesetze, Verordnungen oder was auch immer, hinwegzusetzen. Könnte ja irgendwem mal irgendwann auffallen und dann ist das Geschrei groß.
Zur generellen Gebührenfrage: Warum das BGB? Beispiel StB Köln: laut Gemeindeordnung NRW (§41 i) darf der Rat der Stadt Köln Satzungen etc. erlassen und Gebühren festsetzen und macht das auch in einer entsprechenden “Benutzungs und Entgeltordnung” für die Stadtbibliothek http://www.stadt-koeln.de/5/stadtbibliothek/mitgliedschaft/04375/
Also würde ich in dem Fall zu der Variante “alles bestens” (von den rechtlichen Vorschriften her) tendieren..
Das BGB deshalb, weil es die Leihe definiert und das UrhG, weil § 27 UrheberG etwas zur Frage sagt, weshalb Bibliotheken überhaupt verleihen dürfen – vermieten ist ihnen nämlich nicht erlaubt – Stichwort Bibliothekstantieme.
Die grundsätzlichen Befugnis Gebührensatzungen zu erlassen ist ja unbestritten. Aber diese Befugnis ist selbstverständlich beschränkt auf zulässige Gebühren. Unzulässige Gebühren fliegen einem im Zweifel um die Ohren.
Die Zulässigkeit von zusätzlichen (!) Verwaltungsgebühren (in Abgrenzung von zulässigen Benutzungsgebühren) ist hoch problematisch. Nur Ungleiches darf ungleich behandelt werden. Und Bücher sind vielleicht einfach erst einmal Bücher.
Es müsste also seitens der Verwaltung der Nachweis geführt werden, dass bei diesen Sondergebühren ein Sonderaufwand entsteht – und noch ein paar andere Stolpersteine respektive Hürden, die auch nicht ohne sind. Man muss schon ziemlich viele rabulistische Klimmzüge machen, um zum von Bibliotheken gewünschten Ergebnis zu kommen.
Aber: coram iudice et in alto mare… Wir werden einfach den Ausgang des Rechtsstreites abwarten
Ich hielt das für Allgemeinbildung: http://www.youtube.com/watch?v=iEYWgw63hR4
Die Variante aufkeimende Kritik an gedruckter Gebührenfreude als althergebrachte berufsstandstypische Floskelpflege zu verklären empfinde ich als durchaus unpassend. Prinzipiell langweilt mich schon der vorhersehbare Tenor solcher immer wiederkehrender Pressemeldungen: “Wir verleihen viel, deshalb sind wir wichtig.” oder “Wir werden viel besucht, deshalb sind wir wichtig.” Das manifestiert nämlich die aktuelle Ideenlosigkeit eines ganzen Berufsstandes sich selbst zu legitmieren. Und wehe hier wirft jetzt jemand das Wort “Leseförderung” oder gar die Floskel “Förderung von Informationskompetenz” in den Ring…
D’accord im Hinblick auf die ausgelutschten Pressemitteilungen, aber das entschuldigt nicht die Rückfrage nach “zitierbaren Regeln”. Was soll das sein bei einer Rechtsfrage? Das Gesetz? Ist das zitierbar? Oder darüber hinaus auch noch auslegungsfähig? Oder ist Steinhauer in seinem Blog zitierfähiger als Schulze in seinem bei Beck erschienenen Kommentar? Und was sagt Preusker dazu? Der Preusker der Juristen oder der Preusker der Bibliothekare? All diese peinlichen Rückfragen hatte Herr Hoffmeier elegant vorab verhindern wollen – tant pis…
Man lernt nie aus, nicht wahr? Die Peinlichkeit einer Frage ist im Übrigen nur aus der Sicht des oder der Wissenden gegeben, nur bedingt hingegen aus der Sicht des peinlich berührt Fragenden.
Lieber Herr Hoffmeier,
für diese ausgefeilte, korrekte und überaus ausgewogene Antwort schicke ich doch glatt meinen berühmten Lady Di Bewunderungsaugenaufschlag verbunden mit einem geseufzten “Hach!” über die württembergisch-badische Demarkationslinie.
Ergriffene Grüße
Susanne Drauz
Es gab bis 2008 die zitierbare Kölner Regel “Es ist noch Suppe da”. Seitdem gilt intern eine andere Regel: The Times They Are a-Changin’
http://books.google.de/books?id=kAxgOfVmm9YC&lpg=PA19&ots=fdt_aLhy5S&dq=%2B%22media%20control%22%20%2Babsatz%20%2Bcds&pg=PA19#v=onepage&q=+%22media%20control%22%20+absatz%20+cds&f=false
Ich schlage vor, die bibliothekarischen Pfui-Wörter “Gebühren und Einnahmen” aus der Normdatei zu streichen – die Normdatei sei nicht nur sauber, sondern rein – und durch den Begriff “Lastenausgleichskorrelat” zu ersetzen.
Im übrigen ist der Artikel ein Beispiel, wie man es richtig macht: Regale “fast leer gefegt”, “Kunden strömen scharenweise”, “endlich …. Bach hören” (und nicht Jupp Schmitz), “zeitgemäß”, “in kühnsten Träumen” – Pressearbeit wie aus dem Lehrbuch!
Gibt es denn dazu zitierbare Regeln?
@vogt
“Bislang mussten Kunden für die Ausleihe von CDs, DVDs und CD-Rom eine Einzelgebühr von 1,80 Euro bezahlen. Seit Juli ist eine erhöhte Pauschalgebühr fällig (siehe Infokasten rechts). ‘Das hätten wir uns in den kühnsten Träumen nicht erhofft’, sagt Bibliotheksleiterin Hannelore Vogt. ‘Das zeigt, dass es der richtige Schritt war.'”
So steht es in der Zeitung. Deswegen hatte ich jetzt gar nicht ewig dran ruminterpretiert um es dann falsch zu verstehen. Es klingt da einfach komisch. Dass Sie da nicht unbedingt etwas dafür können ist ja ok. Es gehört nur in die gute alte Abteilung “Diskussion um Gebühren”.
@Susanne Drauz
Steinhauer hat ja auch weder von richtig oder falsch gesprochen. Er hat nur Gedanken dazu verteilt. Insofern ist es offensichtlich eine Grauzone – oder nicht?
@DonBib Genau, aber seine Gedanken sind nun mal eben keine “Regeln” – das ist die beliebte Abteilung “ungeschickte Art der Äußerung” 😉
q.e.d. Ungeschickte Äußerungen sind nicht der Presse vorbehalten 🙂
Sind die Ausführungen von Steinhauer richtig, weil es sie gibt? Oder weil sie den Bibliotheken behagen? Und sind die gegenteiligen Ausführungen von Schulze falsch, weil es sie gibt? Oder weil er diese Auffassung im Dreier/Schulze veröffentlicht? Oder weil sie den Bibliotheken nicht behagen könnten? Oder ist das nur einfach eine noch ungeklärte Grauzone und keine “Regel”?
Ich dachte für Einzelgebühren gäbe es ähnliche Regeln wie für z.B. den (unsäglichen) Bestsellerservice. Dazu hat z.B. E. Steinhauer ja ausführlich Stellung genommen.
http://www.bibliotheksrecht.de/2006/01/19/vermieten_von_bestsellern~485855/
Mich ärgert nur immer wieder die ungeschickte Art der Äußerungen in der Presse, in der ja jetzt einfach nur die Freude über die Form der Gebühr festgehalten ist. Da ist aus Sicht guter Öffentlichkeitsarbeit sicherlich mehr drin.
Ich freue mich nicht über Gebühren, sondern über die Zunahme der Nutzung. Wenn das bei Ihnen falsch rüberkommt tut es mir leid. Wenn schon Gebühren – die neue Flatrate ist für viele eine erhebliche Kostenreduzierung, dann soll es dem Nutzer zugute kommen.
1.80 € pro CD war einfach der Hammer. Ausserdem sollten Sie als versierter PR-Mensch wissen, dass solche Zitate nicht immer 1:1 dem Gesagten entsprechen
Na ja, sie freut sich über eine höhere Nachfrage, über die Gebühren sicherlich nicht. – Es besteht ja weiter noch die Frage, ob Einzelgebühren überhaupt rechtlich o.k. sind.
“Seit Juli ist eine erhöhte Pauschalgebühr fällig (siehe Infokasten rechts). “Das hätten wir uns in den kühnsten Träumen nicht erhofft”, sagt Bibliotheksleiterin Hannelore Vogt.”
Offen gesprochen tue ich mich sehr schwer damit Begeisterung über Gebühren zu teilen. Es ist sicherlich richtig, dass eine Pauschalgebühr wesentlich sinnvoller als die Vereinzelung von Gebühren ist. Nicht richtig ist hingegen der öffentliche Ausdruck bibliothekarischer Freude über jegliche Gebührenthematik.