Zwar sind alle Blogs und soziale Netzwerke voll mit dieser Diskussion, vielleicht aber kurz der Hinweis, dass das Unabhänge Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein gestern in einer Pressemitteilung auf ein Gutachten (PDF) hingewiesen wird, in dem technisch und rechtlich gewürdigt wird, wie Facebook Daten von Nutzern und Nichtnutzern sammelt. Es schien zunächst nur um den Like-Button zu gehen, Social Media Recht arbeitet sehr schön heraus, dass es um mehr geht, beispielsweise auch um die Auswertungen der Nutzung einer Fanpage, das die Seitenbetreiber bekommen, ob sie wollen oder nicht. Jetzt bewegt sich die Diskussion zwischen den Extremen “Dann muss sich halt das Recht dem Internetgebrauch anpassen” und “Dann müssen sich die sozialen Netzwerke halt dem geltenden deutschen und europäischen Recht anpassen.” Fakt ist, dass ab September Seitenbetreibern Bussgelder von bis zu 50.000 € wegen Verstoß gegen § 12 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) angedroht werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (20. August 2011). Facebook-Tracking-Kladderadatsch. netbib. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s811
Autsch, da muss man sich aber heftig verbiegen, um zu dem Ergebnis von Härting zu kommen. Aber immerhin, “klotzen, nicht kleckern” ist die Reihenfolgenordnung im Rahmen von juristischen Gutachten. Da wird aber heftig geklotzt, so heftig, dass noch nicht einmal Birkel beim Flüssigei-Skandal-Prozeß in den 80er Jahren auf den Verfassungsverstoß gekommen ist. Ich würde mal denken, dass der Herr Kollege den Aufsatz mit der ganz heißen Nadel gestrickt hat.
Jedenfalls ist eines klar, es gibt geltendes Recht und geltendes Recht ohne Ermessensspielraum einfach durch wegschauen zu negieren, das ist mit Sicherheit mehr als eine Ordnungswidrigkeit.
Archivalia weist auf den Aufsatz von Niko Härting “Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde” mit einer kritischen Würdigung hin.