Die Esslinger Zeitung berichtet, dass in Neuhausen auf den Fildern die Bibliothek dank Ehrenamt auch sonntags geöffnet sei. Wie das geht? Es ist eine KÖB, eine Kirchliche (in diesem Fall: Katholische) Öffentliche Bibliothek, auf deren Homepage es heißt:
“Die hauptamtliche Leiterin Marianne Ruckdeschel, Diplom-Bibliothekarin, ihre Mitarbeiterein Andrea Zidek, Kinder- und Jugendbibliothekarin, und das Büchereiteam, das aus ca. 45 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, freuen sich über Ihren Besuch.”
Ist immer noch ein besonderer Treppenwitz, dass man Öffentlichen Bibliotheken besonders wegen dem Sonntagsargument die Öffnung an jenem Tag verwehrt, die Kirchlichen aber offen haben …
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (9. August 2011). Geöffnet sonntags dank Ehrenamt. netbib. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/s80c
Das Problem im deutschen Rechtsraum liegt im Arbeitszeitgesetz. § 10 regelt die Ausnahmen für die Sonn- und Feiertagsruhe, Ziff. 6 erlaubt Veranstaltungen “der Kirche” und Ziff. 7 die wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken.
Für Änderungen ist die Legislative zuständig 😉
Da muss ich auch immer schmunzeln.
Auch bei uns in Südtirol gibt es eine Reihe ähnlicher Beispiele.
Die Bibliothek in St. Ulrich / Gröden etwa (http://www.biblio.bz) bietet 40 Öffnungsstunden an allen 7 Wochentagen (und ist sogar nicht mehr in kirchlicher Trägerschaft).
Es lebe die Verallgemeinerung… Es ist ein Treppenwitz eine Gesellschaft zu haben, die es nicht schafft sinnvoll über den Sinn und Unsinn eines gemeinsamen freien Wochentages zu diskutieren.