Reichlich viel Konjunktiv: Die Kommunalpolitik könnte Einfluss auf den Bestandsaufbau Öffentlicher Bibliotheken nehmen, aber ein sinnvoller Vorschlag für die Bibliotheksgesetzgebung:
Um solchen Szenarien präventiv entgegen zu treten, wäre es mehr als angebracht, folgenden Satz in die verschiedenen Bibliotheksgesetze beziehungsweise Bibliotheksgesetzentwürfe einzufügen: Die Öffentlichen Bibliotheken sind in ihrer gesamten Bestandsauswahl unabhängig.
[via Lauter Bautz’ner] Dabei passiert die Einflussnahme wohl eher subtil als brachial. Ich erinnere mich immer noch gerne an den gut ausgebauten Krimibestand der Kleinstadtbibliothek, die ich einmal frequentiert habe. Der OB las gerne Krimis! (Übrigens schenkte er auch gerne welche, denn er gehörte zur beklagenswerten Leserspezies, die Krimis nur einmal lesen können!)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (6. Juni 2011). Freier Bestandsaufbau: Vorschlag für Bibliotheksgesetzpassusgebung. netbib. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s7w0
@iche
In der bibliothekarischen Commedia dell’Arte sind die Schurken- und Heldenrollen festgelegt. Zum Schurkenarsenal gehört – wie in dem verlinkten Blogbeitrag – der Kämmerer, der „nach Lust und Laune“ kürzt. Die Nazis gehören auch zum Story-Telling, denn sie geben den Bibliotheken auch dann eine fundamental-demokratische Bedeutung, wenn fast alle Medien der ASB-Sachgruppe „G“ auf der Nietenliste landen und somit keine Kulturgüter sind, sondern Lagerkosten im Sinne der betriebswirtschaftlichen Rationalität. Ich bezweifle die Story des Schurken, der mit Nötigungswaffen den bibliothekarischen Helden zur Zensur zwingen will. Der unbeugsame Dipl-Bibl. Pidder Lüng lässt schon mal seine Hunde bellen: ein Regelwerksupdate muss her, das seinem Heldsein eine satzungsmäßige Grundlage gibt. Jürgen Plieningers Einwand lautete: Beeinflussung findet in der Realität viel subtiler statt. Ich habe diesen Gedanken am Beispiel der sogenannten Investmentpornographie variiert. Von der Hörzu bis zur Stiftung Warentest: alles „kapitalgedeckt“. Und wenn Ausleihanteil geteilt durch Bestandsanteil = 1, wenn Umsatz größer 4 und Aktivierungsgrad 90%, wenn Standing Order, dann, ja dann war das in den meisten Bibliotheksregalen nach der kulturfolgenden Logik nicht anders. Mit gutem Willen kann man das Monokultur nennen. Mit weniger gutem Willen fällt mir ein anderes Wort ein, doch das ruft nur die Trolle auf den Plan. Was also, wenn nicht der Amtmann von Tondern in seiner beängstigenden Rüstung in Pidders Kate eindringt, sondern der Nebel des Grauens von jeder Pore des Gebäudes Besitz ergreift? Da kann Pidder so heldenhaft auf den Eichentisch hauen, wie er will: der Schimmel bleibt im Gemäuer. Der Nebel kommt nicht von ungefähr, er hat sich auch nicht aus Prinzipien entwickelt. Prinzipien „entwickeln sich“ nirgendwo, sondern es handeln benennbare Gruppen nach durchschaubarer Interessenlage. Die Verlage wünschen sich einen hohen Medienumsatz in Bibliotheken, weil es im Sinne des Billigpreissegments den Absatz erhöht. Die Kommunen haben ein Interesse an Bibliotheken aus Gründen der Standortpolitik. Die Kunden, die aus gutem Grund nicht mehr Bürger oder Benutzer genannt werden, bekommen im „Zentrum populärer Medien“ ihren Spaß zum Spottpreis. So hat jeder sein Interesse im Blick und das Interesse der Freiheitsverteidigung gelangt erst dann ins Bewusstsein, wenn irgend ein Schrat die Kiele im Sand knirschen lässt. Bibliotheken haben die Interessen der anderen in den letzten Jahren sehr geschickt zu nutzen gewusst. Aber im Zeitalter des Schuldentransfers zu Lasten der öffentlichen Hand bricht bei den gegebenen Strukturen die materielle Basis weg. Kapitalgedeckt. Gesellschaftlich gelingt dem Nebel ungewollt, was dem Amtmann mit Absicht nicht gelingen kann, wie dieser <a href="http://www.faz.net/artikel/C31315/europa-in-der-krise-zurueck-zur-nation-30432025.html“>FAZ-Artikel ahnen lässt. Der Schimmel ist im Gemäuer. Was nun, mein Held?
@iche
darauf hatte ich vertraut und gehofft 🙂 – hier in Berlin sind noch einige wenige Gleichgesinnte… aber das könnte meine höchst subjektive Wahrnehmung sein (weil es hier in diesem Blogeintrag doch auch um die Verwendung des Konjunktivs geht)
@Susanne Drauz
Ok – da kann ich denke ich mitgehen 🙂
@iche In meinem Berufsstand lebe ich mit der Garantie des unabhängigen Richters und kenne seine Segnungen und seine Weiterungen. Wenn Juristen ohne ethisches Verständnis für die Aufgabe auf die Position des unabhängigen Richters kommen, dann führt das zu – na ja, das geht zu weit.
Darauf bezog sich mein Einwand.
Vor dem Schutz der Unabhängigkeit steht die Ausbildung zur Unabhängigkeit. Die vermisse ich schmerzlich.
@jplie
Jetzt sind meine Augen sogar noch größer geworden. Die Gleichsetzung von linken und rechtem Spektrum als Gegenbeispiel ist ganz großartig.
Zu Herrn Hoffmeier fällt mir allerdings auch noch etwas ein:
Wie kann man sich als Leiter einer Stadtbibliothek als Kulturfolger begreifen? Kaufen wir dann wenn die Mehrheit der Leser es möchte auch schön viele Kopp-Verlags-Bücher? Wir sind ja nachfrageorientiert und dienen nur dem Kunden. Hier stehen sich einfach zwei Prinzipien gegenüber – das eine Prinzip ordnet sich unter unter folgt allem was kommt und das andere Prinzip versucht sich selbst weiterzuentwickeln. Die Bibliothek steht eben nicht ganz unten – denn wie auch die Brigitte und alle anderen Dinge hat nichts einen Nutzen ohne den Menschen der es nutzbar macht.
Allein der letzte Satz des Herrn Hoffmeier ist katastrophal – also passen wir uns alle an – man kann ja eh nichts tun. Irgendwoher kenne ich diese Rechtfertigung noch…
@iche Ich bin nicht aus dem Text zu diesem “banalen Beispiel” gekommen, sondern weil ich illustrieren wollte, dass Beeinflussung subtiler sein kann.
Bei Ihrem Gegenbeispiel überlege ich, ob es nicht zu sehr in die eine politische Richtung geht. Was, wenn wir eine, sagen wir einmal, rechtsorientierte Bibliothekarin haben, die die Dinge kritisch im Sinne des Kopp-Verlages sieht, und eine Bürgermeisterin, die der Linken angehört?
Wir sind bei alten Fragen der Neutralität und des Informationsauftrages und man kann es nicht nur in die eine Richtung striegeln, die einem passt.
@Detlev Hoffmeier Ich schätze Ihren Kommentar sehr!
Wozu benötigen Bibliotheken Zensur? Effizienz reicht doch. Die laut GEW am besten, längsten und häufigsten im Voraus angekündigte Finanz- und Wirtschaftskrise fand in den meisten Bibliotheksregalen vor 2008 keinen Niederschlag – erst ab Großstadtbibliotheken. Warum? Weil keiner das lesen wollte. Stattdessen Riester-Rente- und Börsenratgeber ohne Ende. Beispiel: Bill Bonner, Das Schuldenimperium, 2006!. Anschaffungsvermerk Jürgen Plieninger: (3). Der öffentliche Auftrag der Bibliotheken wird in seiner Bedeutung falsch eingeschätzt. Drei Sarrazin-Bücher werden jeweils 20mal pro Jahr entliehen und damit werden 60 (sechzig!)Bürger rettungslos ideologisch verseucht, weil das Agenda-Setting der öffentlichen Bibliotheken rassistisch war. – Ironie aus. – Vielleicht hat der öffentliche Auftrag der Bibliotheken mit Argumentepluralismus weniger zu tun als mit Absatzmarketing im Billigpreissegment. Wer Argumentepluralismus als Auftrag der Bibliotheken versteht, müsste für jeden dämlichen Zensurversuch dankbar sein. Was aber, wenn nicht der Bürgermeister aus Bibi-Blocksberg-Stadt, sondern der KUNDE auf Nachfrageorientierung besteht? Bibliotheken sind nämlich keine Agenda-Setter, sie sind Kulturfolger. Wenn die Dingsbums-Sekte ihre Pamphlet in der Bibliothek unterbringt, wird kein KUNDE Dingsbums-Jünger. Wenn aber die “Brigitte” die Dingsbums-Lehre zur neuen Mode erklären würde, wäre das ganz anders. So ist die Hierarchie, so ist die Reihenfolge. Bibliotheken stehen da ganz unten. Als italienische Lehrer während Berlusconis zweiter Amtszeit gezwungen wurden, in den Schulbüchern Stellen über die “kommunistische” Resistenza mit Filzstift zu schwärzen und für widerspenstige Kollegen ein Denunziationstelefon eingerichtet wurde, da waren die Leitmedien schon gekippt. Welcher kundenorientierte Bibliothekar würde mit Verweis auf die Satzung “Last-Man-Standing” spielen?
@jplie
Ich muss leider und will aber unbedingt Widerspruch leisten gegen das Krimibeispiel. Es geht doch nicht um nen gerne krimilesenden Bürgermeister – ich sehe nicht mal wie man aus dem Text auf dieses banale Beispiel kommen kann.
Folgendes Gegenbeispiel zur Veranschaulichung worum es doch offensichtlich völlig zurecht geht: angenommen ein Büchereiteam entscheidet sich einmütig mit einer wohlformulierten Begründung dafür Herrn Sarrazins Buch nicht in den Bestand der Bibliothek aufzunehmen – und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister sagt dann: das macht ihr wohl. Angenommen man hat eine besonders kritische Bibliotheksleitung, die sich sehr mit aktuellen Themen auseinandersetz z.B. Atomkraft, Verschwendung von Nahrung, Gentechnik oder soziale Probleme und die lokale Bürgermeisterin bzw. der lokale Bürgermeister sagt: jetzt kauft nicht so viel von dem “linken” Kram. Dann wird deutlich worum es geht: nämlich um die Unabhängigkeit der Bibliothekarinnen und Bibliothekare. Es geht darum Stellung zu beziehen und sich zur Not in einem Diskussionprozess auch umstimmen zu lassen. Es geht aber auch darum – noch mal das Beispiel Sarrazin – so ein Buch nicht einfach 3 mal ins Regal zu stellen weils halt verlangt wird. Das ist mir zu dünn für den Auftrag von Bibliotheken.
Wenn sie zu dem Beispiel mit den Krimis wenigstens den Punkt angemerkt hätten es wäre selbst an dieser Stelle schon ein Eingriff in die von der Bibliothek zu verantwortende Entscheidung bezüglich des kulturellen oder pädagogische bzw. politischen Auftrags, dann hätte ich vielleicht noch damit leben können.
Gegen den Konjunktiv kann ich im Übrigen auch nichts einwenden. Wir haben in Frankreich so ein Beispiel gehabt wo die Rechten die Bibliothekspolitik beeinflusst haben, ebenso in Italien. Wir haben in Dänemark eine neue Starke Rechte, in Finnland auch, in Österreich scheint die FPÖ weiter zu erstarken – in den Niederlanden… etc. etc. Da sind auch ein paar Konjunktive angebracht um vor möglichen Gefahren zu warnen.
@Susanne Drauz
Es geht in dem Text doch nicht darum, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken ihre persönliche Auswahl auch mit Gesetz nicht ändern, sondern um einen Schutz vor Eingriffen von außen – deshalb verstehe ich Ihren Einwurf nicht…
Die Krimis sind das beste Beispiel, warum diese Überlegungen auch vom Grundgedanken her zu kurz gesprungen sind. Bibliotheken sind naturgemäß in ihren Mitteln beschränkt und treffen eine höchst subjektive Auswahl – oder per standing order Bestellung garkeine. Warum sollte deren (Nicht-)Auswahl anders sein mit einer gesetzlich verankerten Bestandsauswahlunabhängigkeit? Aber eine schöne Forderung für die Ausbildung der Bibliothekare wäre es allemal 🙂
Wer Krimis als Beispiel anbringt hat den Text auf Lauter Bautz´ner nicht gelesen oder nicht verstanden.