Der Staat kann die Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Deutschland nicht alleine stemmen. Kooperationen von öffentlichen Institutionen mit der Privatwirtschaft, wie zum Beispiel jene der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) mit Google, seien notwendig, meinte Kulturstaatsminister Neumann. Dabei müssten jedoch das Urheberrecht und die Vermeidung von Monopolen beachtet werden. [via Die Welt] OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen … „Kulturstaatsminister: Wirtschaft an Digitalisierungskosten beteiligen“ weiterlesen
Der Staat kann die Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Deutschland nicht alleine stemmen. Kooperationen von öffentlichen Institutionen mit der Privatwirtschaft, wie zum Beispiel jene der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) mit Google, seien notwendig, meinte Kulturstaatsminister Neumann. Dabei müssten jedoch das Urheberrecht und die Vermeidung von Monopolen beachtet werden. [via Die Welt]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Mai 2011). Kulturstaatsminister: Wirtschaft an Digitalisierungskosten beteiligen. netbib. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s7tr
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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Wenn die Bayerische Staatsbibliothek und die anderen staatlichen deutschen Bibliothek das “Urheberrecht beachten” würden und nicht ständig an die gemeinfreien Inhalte ihre Wasserzeichen und Copyright-Phantasien drankleben würden, wäre schon einmal ein erster Schritt gemacht.
Ja, das Urheberrecht bei der Digitalisierung. Da ist man bei Breitbandprojekten immer gleich so vorsichtig, dass man ungefähr so rechnet (Musterrechnung für 2010): 1. Autor/in muß schon 70 Jahre tot sein, darf also längstensfalls bis 1940 gelebt haben. 2. Autor/in könnte 100 Jahre alt geworden sein und bereits im Alter von 15 Jahren sein bzw. ihr erstes Werk veröffentlicht haben, also nochmal 85 Jahre abziehen; damit ist alles, was vor 1855 erschienen ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit gemeinfrei.
Dabei wäre gerade die Rechteklärung (über Ermittlung der Sterbedaten) eine wunderbare Anwendung für Crowdsourcing (ich weiß, gibt Projekte wie Wikisource, wo das ansatzweise schon gemacht wird): Bibliotheken bauen die Infrastruktur für das Digitalisieren auf und aus, integrieren in den Katalog zu jedem Werk (oder meinetwegen zu einer zeitlich sinnvoll eingegrenzten Auswahl) die Anforderung zum Digitalisieren, verbunden mit einem Formular, bei dem der Nachweis erbracht werden muß, daß das Werk bereits gemeinfrei ist. Diese Information könnte bei der Bearbeitung gleich in die PND übernommen werden, so daß weitere Werke der Autors/der Autorin gleich entsprechend gekennzeichnet sind. Wenn die Digitalisierung dann nicht als kostenpflichtiger Dienst angeboten wird, sondern man die Nutzeranforderung einfach als Indikator für höhere Priorität für die ohnehin erforderliche Digitalisierung genommen wird, könnte das wunderbar funktionieren.
Insbesondere Geisteswissenschaftler der historischen und philologischen Disziplinen, die auf das Material angewiesen sind, wissen oft, mit wem sie sich beschäftigen und könnten den Nachweis über die Lebensdaten mit vertretbarem Aufwand führen.
Wichtig wäre natürlich anschließend, daß die Digitalisate ordentlich (d.h. mit Verlinkung vom gedruckten Exemplar im Katalog) nachgewiesen werden. Und im Detail stecken sicherlich noch ein paar Teufel, aber die würde ich eher als Herausforderung betrachten.
Vielleicht gibt’s inzwischen erste Ansätze, wichtig ist aber, daß es dafür weder Google noch sonstiger kommerzieller Partner bedarf – ein Netzwerk von Bibliotheken sollte das zu besseren Bedingungen hinbekommen. (Für den zentralen Nachweis müssen wir aber wahrscheinlich noch warten, bis die neueste Stellungnahme zu den Bibliotheksverbünden umgesetzt ist und wir den allfälligen deutschen Gesamtkatalog haben werden.)