Bei den KollegInnen in den USA herrscht gerade ziemliche Aufregung, und zwar wegen der kreativen Idee von HarperCollins, dort bezogene eBooks nur 2826mal ausleihen zu dürfen. Man “kauft” eben keine eBooks, sondern lizenziert sie nur. Die 26 “Ausleihen” entsprechen angeblich der Lebensdauer eines normalen gedruckten Bibliotheksexemplars, wobei allerdings diese – zumindest bei uns – durch die Hausbuchbinderin wieder schick gemacht werden können.
Typisch ist wieder die euphemistische Art, wie diese Verbesserung von Overdrive, dem führenden Vertreiber von eBooks, verkauft werden soll:
OverDrive is advocating on behalf of your readers to have access to the widest catalog of the best copyrighted, premium materials, and lending options. To provide you with the best options, we have been required to accept and accommodate new terms for eBook lending as established by certain publishers.
Das klingt so ähnlich wie die Ankündigungen der deuschen Post vor einigen Jahren: “Um unsere Servicequalität noch weiter zu verbessern, wird diese Filiale ab dem nächsten Monat geschlossen“.
Aktuelle Informationen gibt es natürlich bei den KollegInnen:
- Library eBook Revolution, Begin | Librarian in Black Blog – Sarah Houghton-Jan
- Atzblog: New OverDrive DRM terms: “This message will self-destruct”
- nicht zu vergessen der ständig aktualisierte Eintrag Publishing Industry Forces OverDrive and Other Library eBook Vendors to Take a Giant Step Back | Librarian by Day
- Jessamyn West zum Thema
- Discriminating Against Libraries, 26 eBook Circs at a Time
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (27. Februar 2011). Haltbarkeit von eBooks stark gesunken. netbib. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s7o2
Dazu gibt es heute einen Bericht in der Süddeutschen:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/netz-depeschen-elektronisches-kalkuel-1.1068754
Ich fürchte nur, dass wir in Deutschland nicht weit davon entfernt sind.
Sehr gut! Dann hätte ich aber auch gern den Fall umgesetzt, dass eBooks als “vermißt” gelten können, sei es, weil sie verstellt oder weil sie entwendet (!!) wurden. 😉
Das könnte man aber noch viel weiter treiben. Folgende Möglichkeiten fallen mir spontan ein: Nach jeder Ausleihe werden kleine Veränderungen am E-Book vorgenommen, z.B. digitale Anmerkungen wie “Blödsinn” oder es werden einzelne Wörter durchgestrichen. Auch virtuelle Eselsohren werden – selbstverständlich nur “zur Verbesserung des quasi-haptischen Benutzungserlebnisses” – hinzugefügt. Die “E-Ink” verblasst ab der 10. Ausleihe langsam. Ab der 20. Ausleihe können dann einzelne Seiten nicht mehr angezeigt werden, weil sie virtuell herausgerissen wurden. Schließlich ist nach der 26. Ausleihe ein “E-Bookbinding” fällig, da mehrere Seiten fehlen, ein drittel mit Anmerkungen versehen wurde und die E-Ink so verblasst ist, dass das E-Book nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann. Nun muss man das E-Book zur virtuellen Buchbinderei bringen (dies dauert mindestens 4-6 Wochen, denn nur so kann das echte “Benutzungserlebnis” eines Buches sichergestellt werden). Dort wird dann alles wieder auf Vordermann bringt. Hierfür fallen mind. 50% der Lizenzierungskosten an. Anschließend kann das E-Book wieder 26 mal benutzt werden, wobei es auch sein kann, dass sich der Buchblock jederzeit virtuell lösen kann – dann ist eine weitere Verwendung des E-Books leider nicht möglich.