Interessante Untersuchung von Anatol Stefanowitsch im Sprachlog.
Die Idee des geistigen Eigentums gibt es im deutschen Sprach- und Kulturraum also schon seit mindestens hundertdreißig Jahren, aber geschützt werden muss dieses Eigentum erst seit eine Technologie existiert, durch die die Gesellschaft insgesamt daran teilhaben könnte. Das ist schade, denn wie das Grundgesetz so schön sagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (10. Januar 2011). Geistiges Eigentum. netbib. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s7kk