Auf Drängen der Europäischen Kommission wurde die Bibliotheksabgabe für Autoren in Spanien eingeführt. Diese Ausgleichszahlung für die Bereitstellung von Büchern in öffentlichen Bibliotheken kommt den Autoren (nicht den Rechteverwerten) zugute. Im ersten Jahr (2007) übernahm die Zentralregierung die Zahlung in Höhe von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Danach sollten die Träger der Bibliotheken (und das sind in Spanien meistens die Regionalregierungen (“Autonomías”) oder Kommunen) die Zahlung übernehmen. Diese haben das aber dann doch nicht umgesetzt. So kommt es, dass gegenwärtig nur rund 80.000 Euro von der Zentralregierung und sowie jener der Regionen Madrid und Navarra für die von ihnen betriebenen öffentlichen Bibliotheken in die Kassen der Rechtegesellschaft CEDRO eingezahlt werden.
Via Público.es
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OS (2. Dezember 2010). Nur 80.000 Euro Bibliotheksabgabe in Spanien. netbib. Abgerufen am 26. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s7ih