Vertreter/innen von 17 hessischen Bibliotheken haben gestern einen Kooperationsvertrag für die Ausleihe digitaler Medien geschlossen. Nette Aussage im Artikel der HNA.de:
„Denn auch in den virtuellen Bibliotheken des Internets gilt: Eine Lizenz für ein Buch, eine Zeitung oder ein Spiel erlaubt auch nur eine Ausleihe.“
Aha. Um so mehr „Aha“, als im Teaser (=Anreißer) des Artikels zu lesen ist:
„(…) einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, der ihren Nutzern den unbeschränkten Zugriff auf den jeweiligen Bestand erlaubt.“