Vertreter/innen von 17 hessischen Bibliotheken haben gestern einen Kooperationsvertrag für die Ausleihe digitaler Medien geschlossen. Nette Aussage im Artikel der HNA.de: “Denn auch in den virtuellen Bibliotheken des Internets gilt: Eine Lizenz für ein Buch, eine Zeitung oder ein Spiel erlaubt auch nur eine Ausleihe.” Aha. Um so mehr “Aha”, als im Teaser (=Anreißer) des … „Onleihe-Verbund in Hessen startet Ende Oktober“ weiterlesen
Vertreter/innen von 17 hessischen Bibliotheken haben gestern einen Kooperationsvertrag für die Ausleihe digitaler Medien geschlossen. Nette Aussage im Artikel der HNA.de:
“Denn auch in den virtuellen Bibliotheken des Internets gilt: Eine Lizenz für ein Buch, eine Zeitung oder ein Spiel erlaubt auch nur eine Ausleihe.”
Aha. Um so mehr “Aha”, als im Teaser (=Anreißer) des Artikels zu lesen ist:
“(…) einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, der ihren Nutzern den unbeschränkten Zugriff auf den jeweiligen Bestand erlaubt.”
Autor: jplie
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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