Meldet Archivalia. Lief hier unter ein super geschäftsmodell.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (5. August 2010). Stiftung Preußischer Kulturbesitz will bei Informationszugang in Sachen de-Gruyter-Skandal abzocken. netbib. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s78h
Die Prüfung ist eben nicht irrelevant, sondern deren Aufwand der Grund der Gebühren = Entgelt für Leistungen der Verwaltung wie eben die juristische Prüfung eines Antrags auf Akteneinsicht nach IFG. Die Prüfung hebelt das IFG nicht aus, sondern ist Grundlage einer Entscheidung über Anträge auf Akteneinsicht. Seit wann heben Antragsprüfungen die entspr. Gesetze aus???
Nochmal die 250,- € sind nicht für die Kopie, sondern die juristische Prüfung des Antrags und dessen Entscheidung – also für den Aufwand, den die Behörde mit dem Antrag hat.
Das Kostendeckungsprinzip der Verwaltung ergibt sich aus dem Haushaltsrecht, das die finanzielle Maßgabe für alle Verwaltungshandlungen ist resp. aus dem Wirtschaftlichkitsgebot nach Art. 109 Grundgesetz.
Insofern bitte die Rechtsgrundlagen lesen, damit Sie bei den Fakten bleiben können.
Was die juristische Prüfung kostet, ist irrelevant, wenn dadurch der oben zitierte § 10, Abs. 2 des IFG ausgehebelt wird. Wer 250 Euro für eine Vertragskopie verlangt, bemisst den Aufwand nicht danach, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Ich konnte im gesamten Gesetz keine Wort dazu finden, dass die Gebühr kostendeckend sein soll. Insofern bitte ich Sie ebenfalls, bei den Fakten zu bleiben. Und die Fakten sind in diesem Fall das Gesetz.
Oder irre ich mich, und der Fall fällt gar nicht unter das IFG des Bundes?
Wenn es sich bei den zur Einsicht beantragten Unterlagen um solche eines laufenden Verfahrens handelt ist die Prüfung einer Einsichtnahme nicht einfach nur kopieren, sondern eine umfangreiche juristische Prüfung, denn im Grundsatz ist die Einsichtnahme in Unterlagen laufender Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Eine solche juristische Prüfung wird i.d.r. vom höheren Dienst vorgenommen und kostet entsprechend.
Noch einmal: es geht nicht ums kopieren, sondern die verwaltungsrechtliche Entscheidung ob Einsicht genommen werden darf oder nicht und genau für diese Verwaltungsleistung wird die Gebühr erhoben. Insofern bitte bei den Fakten bleiben!
250 Euro für die Einsicht in einen Vertrag sind mit Sicherheit kein Schnäppchen, sondern in der Höhe für weite Teile der Bevölkerung ein Hindernis, die aus dem IFG entstehenden Rechte in Anspruch zu nehmen.
Kosten bis zu 500 Euro dürfen laut IFG verrechnet werden. Zitat:
500 Euro wären also vermutlich für eine komplett durchgesehene und geschwärzte Fassung der LKW-Maut-Verträge fällig. 250 Euro (als Anzahlung!) für eine einfache Vertragskopie, deren Vertragspartner ohnehin bekannt sind, ist also nicht nur überzogen, es ist schlichtweg unverschämt und widerspricht dem Geist des Gesetzes.
Das Berliner IFG (PDF) sieht übrigens eine etwas genauere Ausgestaltung der Gebühren vor:
Wenn es einen außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand bedeutet, einen Vertrag aus der entsprechenden Akte zu nehmen und auf den Kopierer zu packen, sollte man über eine umfassende Neuorganisation der Verwaltung nachdenken. Die zwar auch Geld kostet, aber nicht über das IFG finanziert werden sollte.
Ich möchte das nochmal wiederholen: Wenn das IFG kein Feigenblatt sein soll, muss es von jedermann in Anspruch genommen werden können. Bei 250 Euro für eine Vertragskopie ist das ganz sicher nicht der Fall.
Vielleicht informieren Sie sich einfach mal über die Rechtslage beim IFG, bevor Sie hier UNQUALIFIZIERT RUMSCHWALLEN. Wenn tausende Seiten gesichtet werden müssen, kann es vielleicht erforderlich sein, den Gebührenrahmen auszuschöpfen, aber nicht wenn es um ein Schriftstück geht, das an sich ganz selbstverständlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollte. Sie haben nix begriffen.
Warum Sie für die Einsicht in ein Schriftstück zahlen sollen? Weil Sie Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Weil Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach IFG durch einen Sachbearbeiter zu prüfen ist und das kostet schlicht Geld – Steuergelder – und genau hierfür hat die Verwaltung in Beachtung Art. 109 Grundgesetz die Pflicht Gebühren zu erheben – um wirtschaftlich, sprich kostendeckend zu arbeiten.
Es ist also nicht Abzocke, sondern recht und billig und offen gesprochen sind bei den Stundensätzen eines Sachbearbeiters 250,-€ ein Schnäppchen!
Natürlich ist das Abzocke, denn es geht um ein einziges Schriftstück, den Vertrag. Wenn hier Prüfungen notwendig sind – wieso soll ich dafür aufkommen? Wir werden ja sehen, was der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit dazu sagt. Alle Informationsfreiheitsbeauftragten sind sich in ihrer Skepsis gegenüber der deutschen Gebührenregelung einig.
Wer lesen kann …! Es geht nicht um die Nutzungsgebühren der Stabi, sondern darum, das Herr Dr. Graf einen Zugang zu Verwaltungsakten nach IFG beantragt hat und hier können Gebühren für entstehende Aufwände erhoben werden. Das ist nicht Abzocke, sondern recht und billig und vorallem wirtschaftlich gem. Art. 109 Grundgesetz sowie vorallem rechtens nach IFG!
Anstatt also mit dem Finger auf die Stabi zu zeigen ist die inquisitorische Darstellung von Herrn Dr. Graf zu kritisieren, die nicht a<uf die Sache, sondern persönliches Empfinden abhebt und mit dieser Zielsetzung die Sachlage völlig verquer darstellt!
@Egal
Ja, es ist wirklich ein Skandal, wenn eine öffentliche Einrichtung ihre aus öffentlicher Hand bezahlten Ressourcen, die höchstwahrscheinlich auch noch gemeinfrei sind*, für mehrere tausend Euro anderen öffentlichen Einrichtungen und vor allem der Öffentlichkeit anbietet.
* Zitat: “Denkbar sind noch individuelle Urheberrechte von Autoren, die vor weniger als 50 Jahren verstorben sind. Doch die Frage, welche Anstrengungen de Gryter und die Staatsbibliothek unternehmen, um sie ausfindig zu machen, bleibt unbeantwortet.” Artikel aus Telepolis vom 22.07.2010 unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33004/1.html
Ja, es ist wirklich ein Skandal, wenn eine öffentliche Einrichtung mit ihren beschränkten Ressourcen verantwortungsvoll umgeht und die geltende Gebührenordnung anwendet.
PS: Wer die Ironie findet, darf sie behalten.