Die Grünen von Wuppertal begrüßen, dass die Kürzungsvorschläge hinsichtlich der Schulbibliotheken scheinbar vom Tisch sind, sehen allerdings die Gefahr, dass die Diskussion in zwei Jahren bei der Besprechung des nächsten Doppelhaushalts wieder aufflammt. Sie fordern daher eine dauerhafte Absicherung durch Landesmittel. [via njuuz] OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (24. … „Forderung nach dauerhafter Sicherung der Schulbibliotheken durch das Land“ weiterlesen
Die Grünen von Wuppertal begrüßen, dass die Kürzungsvorschläge hinsichtlich der Schulbibliotheken scheinbar vom Tisch sind, sehen allerdings die Gefahr, dass die Diskussion in zwei Jahren bei der Besprechung des nächsten Doppelhaushalts wieder aufflammt. Sie fordern daher eine dauerhafte Absicherung durch Landesmittel. [via njuuz]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (24. Juni 2010). Forderung nach dauerhafter Sicherung der Schulbibliotheken durch das Land. netbib. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s74z
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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…und weil es immer eine Ausnahme von der Regel gibt, kann die Behauptung im Hinblick auf den Entwurf des SH Gesetzentwurfes so nicht aufrechterhalten bleiben, oder? Wobei ich zugebe, dass SH natürlich unter bibliothekspolitischen Gesichtspunkten in einer anderen Liga spielt als der Rest der Republik – Champions League vs. Holzklasse?
Mit jedem Bibliotheksgesetz wird dies Forderung unmöglicher.
Die Erwähnung von Schulbibliotheken in Bibliotheksgesetzen macht deutlich, dass sie als Teil der öB verstanden werden sollen. Das macht es schwer, Schulbibliotheken als Länderaufgabe zu definieren. Dies wäre ja der Einstieg in die Länderfinanzierung öffentlicher Bibliotheken.
Substantiell ist ihre Erwähnung fragwürdig (z. B. Hessen, Sachsen-Anhalt). Für die Politik aber sind Schulbibliotheken schon fast überreguliert: Sie sind in den immer mehr werdenden Bibliotheksgesetzen verankert. Außerdem versäumt keine Landesregierung darauf hinzuweisen, dass sie Kooperationsverträge mit dem dbv abgeschlossen habe, und damit das Thema Schulbibliothek für das Land erledigt sei.
Ich stimme dem Potsdamer Bibliothekswissenschaftler Hans-Christoph Hobohm zu, der vor Jahren schon gefordert hat:
„Schulbibliotheken statt Bibliotheksgesetze!“
Prof. Hobobhm hat erkannt, dass öffentliche Bibliotheken Leser/innen brauchen. Und wenn die Schulen Schüler/innen nicht zu Leser/innen machen, fehlen den öBen später die Nutzer/innen. Da hilft auch kein noch so schönes Bibliotheksgesetz.