Wieder mal Konkurrenz für die geschunden Bibliothekswesen. Nachdem paperC ja offensichtlich recht erfolgreich ist, gibt es jetzt eine Versandbibliothek. Nach dem Erhalt und dem Lesen des Buches kann man sich entscheiden, ob man das Buch bezahlen möchte, falls nicht, muss man 25% Lesegebühr bezahlen und es zurück schicken….
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (5. Mai 2010). Versandbibliothek mit Lesegebühr. netbib. Abgerufen am 15. September 2026 von https://doi.org/10.58079/s70m
nicht nur das, sondern auch: https://inkognito.de/artikel.lasso?-Search=Action&-Table=Anzeige&-MaxRecords=1&-SkipRecords=1&-Database=Artikel&-KeyField=Internal%20Record%20ID&-SortField=Erstellungsdatum&-SortOrder=descending&-Op=bw&%2fsuchergebnis.lasso%3f-Search=Action&-Op=bw&Suchfeld=bücher&-Op=bw&x=0&-Op=bw&y=0&-Op=bw&Haendler=Kunde&-Op=bw&Suchbegriff=bücher&-Op=bw&Obergruppe=01&-Op=bw&Rubrik=Postkarten
🙂
@bauzaun: Da Druckwerke bislang noch nicht mit DRM ausgerüstet sind, kann das aber keiner kontrollieren… (wenn nicht gerade Anstreichungen oder eine halbe Tafel Schokolade im Buch verbleiben)
das fernabsatzgesetz als solches gibt es ja nicht mehr, es wurde in das bgb integriert (das nur am rande).
außerdem greift das gesetz nur bei nichtbenutzung der sache. liest der kunde das buch, so hat der verkäufer das recht, eine entsprechende minderung des kaufpreises vorzunehmen.
Dieses Modell wurde, allerdings noch viel günstiger für den Leser, vom Gesetzgeber schon vor längerer Zeit eingeführt und heißt “Fernabsatzgesetz”.
🙂