Kooperationsvertrag Grundschul- und Stadtbibliothek

Hauptsächlich wegen der doppelten Buchführung wurde nun die Zusammenarbeit der Bibliotheken konkretisiert. Insbesondere gelten Satzung und Gebühren für beide Institutionen, so dass die Schüler in beiden die selben Bedingungen vorfinden. [via Märkische Allgemeine] OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (7. Februar 2010). Kooperationsvertrag Grundschul- und Stadtbibliothek. netbib. Abgerufen am 8. … „Kooperationsvertrag Grundschul- und Stadtbibliothek“ weiterlesen

Hauptsächlich wegen der doppelten Buchführung wurde nun die Zusammenarbeit der Bibliotheken konkretisiert. Insbesondere gelten Satzung und Gebühren für beide Institutionen, so dass die Schüler in beiden die selben Bedingungen vorfinden. [via Märkische Allgemeine]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (7. Februar 2010). Kooperationsvertrag Grundschul- und Stadtbibliothek. netbib. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/s6sr


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

0 Gedanken zu „Kooperationsvertrag Grundschul- und Stadtbibliothek“

  1. Das ist halbherzig.
    Bibliotheken reden über den “Spar-Tsunami” und das Geld fließt in die Ganztagesbetreuung an Schulen. Schulbibliotheken gehören zum Planungsstandard.
    Wenn nun die von der Sparerei betroffenen Bibliotheken geldwerte Dienstleistungen für Schulen erbringen, ist es ganz im Sinne von doppelter Buchführung, wenn die Schulen für diese Dienstleistung bezahlen.
    Augenfällig wird es doch insbesondere dann, wenn die Kooperation mit einer Schule angestrebt wird, die nicht zum selben Träger gehört wie die Bibliothek.

  2. Danke für den Hinweis, der Link ist aktualisiert! Mir schien es in zweierlei Hinsicht mehr als ein Lückenfüller zu sein,
    – dass die Umstellung auf kaufmännische Buchhaltung zu Formalisierung bestehender Beziehungen führt (derzeit haben viele Kolleginnen und Kollegen tolle Erfahrungen mit der Umstellung der Finanzverwaltung von Kameralistik auf Doppik) und
    – dass versucht wird, die Standards in verschiedenen Bibliotheken einheitlich zu halten, so dass Leser/innen möglichst wenig Schwellen vorfinden, auch in der anderen Bibliothek auszuleihen.

  3. Der Link funktioniert nicht, da hat sich ein http reingemogelt… 🙂 Ansonsten steht in dem Artikel leider die wirklich interessante Information nicht. Bezahlt die Schule aus ihrem Budget für die Dienstleistung der Bibliotheksmitarbeiter? Dann wäre es wirklich eine Meldung wert – die Einführung des “internen Marktes” bei der öffentlichen Hand. Aber ich fürchte, da hat die Märkische Allgemeine nur einen Seitenfüller produziert und Unverdautes wiedergegeben.

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