Permanente Speicherung von Überwachungsbildern untersagt

<![CDATA[Ein Tipp aus einer Rechtsanwaltsseite bezüglich Überwachungskameras referiert ein Gerichtsurteil, nach dem eine Dauerspeicherung nicht, eine temporäre Speicherung der Bilder aber statthaft sei. Man könnte noch hinzufügen, da Personal durch die Kameras ja auch erfasst wird, dass ein Rahmenvertrag zwischen Personalrat und Dienststellenleitung/Träger zusätzlich vonnöten ist.]]> OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu … „Permanente Speicherung von Überwachungsbildern untersagt“ weiterlesen

<![CDATA[Ein Tipp aus einer Rechtsanwaltsseite bezüglich Überwachungskameras referiert ein Gerichtsurteil, nach dem eine Dauerspeicherung nicht, eine temporäre Speicherung der Bilder aber statthaft sei.
Man könnte noch hinzufügen, da Personal durch die Kameras ja auch erfasst wird, dass ein Rahmenvertrag zwischen Personalrat und Dienststellenleitung/Träger zusätzlich vonnöten ist.]]>


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Jürgen Plieninger (30. November 2009). Permanente Speicherung von Überwachungsbildern untersagt. netbib. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/s6mh


Autor: Jürgen Plieninger

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

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