<![CDATA[Ein Tipp aus einer Rechtsanwaltsseite bezüglich Überwachungskameras referiert ein Gerichtsurteil, nach dem eine Dauerspeicherung nicht, eine temporäre Speicherung der Bilder aber statthaft sei.
Man könnte noch hinzufügen, da Personal durch die Kameras ja auch erfasst wird, dass ein Rahmenvertrag zwischen Personalrat und Dienststellenleitung/Träger zusätzlich vonnöten ist.]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (30. November 2009). Permanente Speicherung von Überwachungsbildern untersagt. netbib. Abgerufen am 12. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/s6mh