<![CDATA[Beim zur Zeit diskutierten Leistungsschutzrecht geht es u.a. darum, dass die geplagten Presseverleger auch ein bischen an ihren Angeboten im Netz verdienen und neue (Bezahl)Geschäftsmodelle anbieten wollen. Mögliche Szenarien und Auswirkungen bespricht Christiane Schulzki-Haddouti auf futurezone Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen. Don Dahlmann glaubt nicht, dass die Verlage auf dem richtigen Weg sind, er hat sich mit den Erkärungsversuchen des Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer auseinandergesetzt (“Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden) und auch Don Alphonso hat sich mit dem Thema beschäftigt (Idiotie als Chance) und kommt zum Fazit
Im Kern aber muss ich sagen: Jedes Stück von Springer und Murdoch, das hinter einer Bezahlwand verschwindet, steigert die Qualität des Internets. Also, sperrt Euch ein! Baut möglichst hohe Mauer! Und krepiert dahinter! Es wird unser aller Schaden nicht sein.
Wenn ich mich selbst einmal frage, für welche Neuigkeitendienste von Verlagen im Netz ich Geld bezahlen würde, fällt mir gar nichts ein. Allerdings gibt es einige Weblogs, für die ich zur Not auch einen (kleinen) Betrag übrig hätte…
Wie es im sog. (Qualitäts)Journalismus so zugeht, beschreibt sehr ausführlich und mit einigen Beispielen Tom Schimmek in seiner Keynote zum 14. Mainzer Medien Disput 2009 (auf der Website der Tagung – mit Frames natürlich – kann man sie als .doc-Datei!! herunterladen), in seinem Weblog können auch Personen ohne Microsoft-Programm den Text nachlesen.]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (23. November 2009). Leistungsschutzrecht – "Fair Share"? netbib. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s6lz