<![CDATA[Wäre ein gutes Geschäftsmodell: Geringe Auflagen verlegen und von der Landesbibliothek Zuschüsse kassieren. Geht aber nicht immer, wie dieser Beitrag im Juraforum zeigt. Die Landesbibliotheken sind nicht zur Abnahme verpflichtet, insbesondere, wenn die Veröffentlichungen nichts mit der Landeskunde zu tun haben.]]> OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (3. November 2009). … „Keine Pflicht zum Pflichtexemplar“ weiterlesen
<![CDATA[Wäre ein gutes Geschäftsmodell: Geringe Auflagen verlegen und von der Landesbibliothek Zuschüsse kassieren. Geht aber nicht immer, wie dieser Beitrag im Juraforum zeigt. Die Landesbibliotheken sind nicht zur Abnahme verpflichtet, insbesondere, wenn die Veröffentlichungen nichts mit der Landeskunde zu tun haben.]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (3. November 2009). Keine Pflicht zum Pflichtexemplar. netbib. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s6kh
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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Also die StaBi Hamburg, hat auch alle deutschen Playboy-Bände bis ca. 2003. Soweit ich weiß zog damals das Verlagshaus aus Hamburg weg und somit konnte die StaBi kein Pflichtexemplar mehr erhalten.
@librarymistress: Vielen Dank, sehr interessant. Und lustig, dass die Reflexe des 19. Jahrhunderts bzw. der 1950er Jahre immer noch zu funktionieren scheinen. Ich wage zu behaupten, dass diese Sammlung in 200 Jahren die Leute erheblich mehr interessieren wird als alle gelehrten Fachzeitschriften zusammen.
@AndreasP: ich kann nur von meiner eigenen Bibliothek berichten: Wir bekommen zum Beispiel “Kontaktmagazine”, die in Wien erscheinen, als Pflichtexemplare zugesandt. Diese Verlage sind oft pflichtbewusster beim Abliefern als andere 😉 Die Zeitschriften wandern aber sofort in einen versperrten Kasten bzw. kamen früher in die Secretasammlung – Beispiel “Intimer Nacht-Bote”, eine ab 1983 erscheinende “Kontaktwochenzeitung für Erwachsene” (Signatur Secr B 758), oder der “Intime Anzeiger” (Secr B 769). Jener Kollege, der diese Zeitschrift nicht nur den “Erotika und Kuriosa”, sondern auch der Fachgruppe “Bild- und Prachtwerke” zugeordnet hat, hat wohl durchaus Humor besessen…
@Andreas: Ja. Pornographische Literatur landete früher im sog. “Giftschrank”. Die BSB München hat vor ein paar Jahren dazu eine Ausstellung gemacht.
@kp Stimmt. Bibliothekare sind allesamt Faschisten und so weiter und so fort.
Dass manche jüdischen Gebetbücher im dritten Reich nur deshalb überlebt haben, weil ein findiger Bibliothekar sie als “Gebetbuch” inventarisiert oder vor schnüffelnden Schergen versteckt hat, kann man da ruhig außer Acht lassen. Und dass Bibliotheken Platz ohne Ende haben ist ja ebenfalls allgemein bekannt. Ich habe gehört, es gäbe da etwas, das sich zwar Magazin nennt, aber eigentlich ist es ein hochmoderner Raum in den alle Bücher und Zeitschriften der Welt gehortet werden. Sie verschwinden im schwarzen Loch der Zeit und werden dort nach Belieben von den Bibliothekaren hervorgeholt.
Und natürlich haben Bibliotheken Geld im Überfluss und sind nur viel zu geizig.
*LOL* Wovon träumst du eigentlich nachts?
Gibt es eigentlich Sammlungen von Pornos in Deutschlands Pflichtexemplarsbibliotheken?
Nein, der Verzicht der Saarländischen ULB geht nicht in Ordnung. Ob VDM gute oder schlechte Wissenschaft publiziert, sollen bitteschön die Nutzer der Bibliothek entscheiden. Es ist die Aufgabe der Bibliothek, neutral das verlagsschaffen einschließlich seiner Auswüchse widerzuspiegeln. Früher hat man “Schmutz und Schund” nicht als Pflichtexemplare angenommen und noch früher womöglich auch keine Judenliteratur. Da ist die faschistische Tradition der Bibliothekare doch schon ganz schön sichtbar.
Vor Herrn Hartmann braucht wohl keine Bibliothek Angst zu haben 😉 Die Anbietungspflicht und die daraus folgende Möglichkeit zur Ablehnung des Pflichtexemplars in extremen Fällen (man denke auch die Massenproduktion des VDM und den Verzicht der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek darauf) geht schon in Ordnung, und bei weitem totalitärer als unser Staat sind gelegentlich die Äußerungen des ersten Kommentators…
Was aber tun, wenn Herr Hartmann kommt – denn es sind ja
nicht nur die Banker, Autobauer etc., die unseren Staat rasch
in den Ruin treiben könnten –
http://www.tah.ch/
http://www.news.ch/Teuerstes+Buch+der+Welt+kostet+153+Mio+Euro/295858/detail.htm
“Zugleich beantragte der Kläger einen Zuschuss für die Herstellung der angebotenen Druckwerke in Höhe von rund 11.000,00 €.”
11.000€ für *Teile* eines Atlas?
Wie viel soll denn dann das Gesamtwerk kosten?
Eine Entscheidung, die einem totalitären Staat gut zu Gesicht steht und auch den Büchervernichtern in Eichstätt und Tübingen und anderswo gut gefallen wird:
http://archiv.twoday.net/stories/6027645/