<![CDATA[Dass von Benutzerfreundlichkeit bei deutschen Forschungsbibliotheken keine Rede sein kann, zeigt Archivalia. ]]>
Abzockende und kleinliche Bibliotheken
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Meine Güte, es geht um politische Forderungen. Bei uns wird alle paar Monate das Grundgesetz geändert, da wird man doch wohl mal eine politische Forderung aufstellen dürfen, die nicht mit jedem Paragraphen des geltenden Verwaltungsrechts konform geht.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich habe nicht von Privatisierung gesprochen, sondern nur auf den geltenden Rahmen hingewiesen. Ihre Forderungen sind nett aber vor dem Hintergrund des geltenden Rechtsrahmens Tagträumerei. Zudem lösen Sie mit Ihrer Forderung nicht das Grundsatzproblem Sozialauswahl bei Bildung. Abgesehen davon wird nicht “ein Großteil der Bevölkerung ausgeschlossen”, – emotionalisierte Schlagwörter helfen hier nicht weiter.
Zudem verwies ich auf die Haushaltsgrundsätze, wonach die Fokussierung auf einzelne Gebühren wie bei Ihnen erfolgt rein gar nichts über die Wirtschaftslichkeit aussagt. Der Grundsatz der Gesamtdeckung sagt bspw. das alle Einnahmen alle Ausgaben zu decken haben – sprich es muss im Gesamten stimmen, sprich der Haushalt insgesamt ausgeglichen sein. Ein reiner Blick auf die vorgeblich “paar Gebühren” ist nicht nur einseitig und verengend, sondern entspricht schlicht nicht den Gegebenheiten. Anders gesagt: Wenn die Einnahmen aus den Gebühren im Endeffekt zum Haushaltsausgleich beitragen, dann sind sie allemal gerechtfertigt. Es gilt hier nebenbei der Haushalt des Trägers der Bibliothek, sofern diese nicht vollständig rechtlich eigenständig ist.
Die Materie des öffentlichen Haushaltswesens ist nicht einfach, doch gerade deshalb sind pauschale Aussagen auf Basis eines verkürzten Blicks auf die Sachlage wenig hilfreich.
Willfähriger Rechnungshof ist nebenbei bemerkt sachlich ebenfalls unrichtig, da der Rechnungshof in Bezug auf die Verwaltung udn Regierung sprich die Exekutive ein Eigenleben führt und vollständig autonom ist. Wenn Sie einer Verwaltung richtig drohen wollen, so kommen Sie mit dem Rechnungshof – diese Weisheit gilt nicht ohne Grund. Der Rechnungshof ist überspitzt gesagt gegenüber der Exekutive “Staat im Staate” und oft genug gibt es massive Auseinandersetzungen zwischen Exekutive und Rechnungshof!
Nicht mehr und nicht weniger. Also kleiner Tipp: Erst lesen, dann verstehen, dann Beitrag schreiben!
Wenn man nach Ihrer Devise vorginge, müsste man alle Bibliotheken privatisieren und alle Subventionen abschaffen. Das ist gottlob unrealistisch. Mir geht es darum, dass die Subventionen (die alle Steuerzahler zahlen!) auch möglichst sinnvoll zum Einsatz kommen. Bibliotheken und Archive und Theater mit >90% ihrer Kosten zu subventionieren, um dann die restlichen 10% durch horrende Gebühren/Eintrittspreise hereinspielen zu lassen, die aber einen Großteil der Bevölkerung von der Nutzung am bereits durch Steuergelder bezahlten öffentlichen Gut faktisch ausschließen, ist eine politische Entscheidung, die hier in BW z. B. von CDU und FDP im Zusammenspiel mit einem willfährigen Rechnungshof durchgesetzt wird, aber nichts mit sozialer Marktwirtschaft zu tun hat.
Wer lesen kann… Kleiner Tipp: Auch Bibliotheken, zumindest solange sie nicht outgesourct sind unterliegen dem öffentlichen Haushaltsrecht udn dieses wiederum dem Wirtschaftlichkeitsgebot, auf dem der Grundsatz beruht, das öffentliche Dienstleistungen nun einmal kostenpflichtig sind. Meines Wissens ist Art 109 Grundgesetz ff. noch nicht abgeschafft.
Nachzulesen bei: http://www.gesetze-im-internet.de
Ein Bibliotheksgesetz werden Sie dort kaum finden… Kaum ein Nutzer wird wegen Nutzungsgebühren ausgeschlossen. Abgesehen davon: Wollen Sie dann auch Führerscheine, Ausweise etc. kostenfrei machen? –oder haben Sie die bahnbrechende Idee zur Finanzierung? Wem soll vernünftig erklärt werden, warum eine Bibliothek aufwendig subventioniert wird und ihre Dienstleistungen dann kostenfrei abgibt.
Vielleicht habe ich ja was verpasst aber seit 1990 leben wir in einer Marktwirtschaft und die entspr. Grundsätze und sei es nur derjenige der Wirtschaftlichkeit ist alles andere als ad acta gelegt. Es ist nebenbei auch eine Wertschätzung für Wissenschafts- udn Kultureinrichtungen für die Leistungen einen Obolus zu zahlen, in einer Gesellschaft in der kostenfreie Dinge in der Mehrheit keine Lobby haben. Abgesehen davon: Wenn es um Sozialauswahl geht wäre es sinnvoller die bekannten Strömungen zur Schaffung eines sozialen Grundeinkommens und entspr. Löhne/Gehälter im Kontext der allgemeinen Preissteigerungen zu unterstützen – die wäre ein ganzheitlicher Ansatz, der den Blick nicht nur auf den Mikrokosmos “Bibliotheken und Museen resp. Kultur-/Wissenschaftseinrichtungen” einschränkt und das Problem “Sozialauswahl” bei der Wurzel lösen würde. Denn es gibt nur eine Gesellschaftsordnung, die kein Geld resp. die Erhebung von Entgelten für Leistungen kennt – nur die ist bislang aus der Ebene der Gesellschaftstheorie noch nicht herausgekommen.
Anstatt also krude Verschwörungstheorien zu entwickeln, wäre es hilfreicher, einfach einmal sachlich die Dinge betrachten, auch wenn sich best. Gruppen für soviel Sponti-Schlagwörter sicher begeistern würden.
Quatsch mit Soße. Bibliotheken haben nicht den Auftrag, Geld zu verdienen. Das steht ja auch in keinem Biblitoheksgesetz und in keiner Satzung. Effizient arbeiten, ja, das ist was anderes. Aber ob man 10 Millionen Subventionen erhält und dafür eine gute Leistung bietet, oder 10 Millionen Subventionen + 10.000 Euro Gebühren und dafür viele potentielle Nutzer ausschließt, ist für den Staat marginal, für die gewünschte Wirkung aber eklatant wichtig. Dass der Ausschluss von Nutzern durch jede einzelne Gebühr eine krasse Sozialauswahl ist, dürfte auch klar sein.
Das gleiche gilt natürlich auch für Museen. Ich war schon oft z. B. in Berlin in Museen, wo jemand die Eintrittskarten für etwa 10 Besucher im riesigen Museum verkaufte. Das bringt natürlich mehr Eintrittsgelder als ein “freier Eintritt für alle”, ist aber weder zielgerecht noch wirtschaftlich. Eintritt ist in solchen Fällen wohl auch nur dazu da, unerwünschte Bevölkerungsgruppen von der kostenlosen Heizung fernzuhalten…
Weitsichtig wäre es, solche Thesen nur auf Basis einer validierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufzustellen unter Einbeziehung des bei der jeweiligen Bibliothek geltenden Rechtsrahmen. Die Kostendeckung einer Institution wird mitnichten nur mit dem Blick auf anscheinlich “Kleinbeträge”, sondern unter Einbeziehung aller Einnahmen und Ausgaben erzielt. Ergo können Kleinbeträge ebenfalls zu einer Gesamtskostendeckung beitragen, auch wenn dies zunächst nicht den Anschein hat.
Abgesehen davon: Bei welcher Dienstleistung muss ich nicht die Arbeitsleistung zahlen? Es stellt sich eher die Frage, ob die Beträge nicht noch höher sein sollten, damit eine ausreichende Finanzierung der Bibliotheken sichergestellt ist, schließlich muss für jedes Produkt gezahlt werden – warum nicht auch für bibliothekarische Dienstleistungen?
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung resp. der Bibliothek wäre dies allemal!
Nutzerfreundlich und steuersäckelfreundlich ist, wenn Kleinbeträge, deren Erhebung deutlich teurer sein dürfte als die Gebühr, kulant gar nicht erst erhoben werden.
Nutzerfreundlich ist, wenn alles kostenfrei ist – ist es nicht kostenfrei ist es “widerwärtige Abzocke”, “kleinlich”, “miese Abzockerei”….
Langsam wird´s eintönig und langweilig, zumal nie ein Hinweis kommt wie`s finanziert werden soll. Vielleicht mit Spenden der “Alle wissenschaftliche Information, jede entspr. Dienstleistung muss kostenfrei sein”-Rufer – wäre doch mal eine Idee – dann würde die Diskussion einmal in sachlichenund praxisbezogenen Bahnen verlaufen anstatt Sponti-hafte-Elfenbeinturm-Polemiken…