<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern. Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc] ]]> OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (12. Mai 2009). Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt. netbib. … „Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt“ weiterlesen
<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da
e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern.
Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc]
]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Mai 2009). Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt. netbib. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s639
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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ui, davon hab ich ja noch garnichts mitbekommen (dabei arbeite ich an der ULB)! *Asche auf mein Haupt*
und ich dachte, das gibts bisher nur in einigen amerikan. Bibliotheken…!! in der ULB gibts so etwas Gott sei Dank nicht.
Da bin ich ja wirklich gespannt, auf diese neue Generation Kommunalwissenschaftler. Sollte man langsam ans Auswandern denken, sobald die in die Verwaltung drängen?