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Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern. Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc] ]]> OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (12. Mai 2009). Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt. netbib. … „Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt“ weiterlesen

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da

e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern.

Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc]
]]>


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Mai 2009). Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt. netbib. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/s639


2 Gedanken zu „Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt“

  1. ui, davon hab ich ja noch garnichts mitbekommen (dabei arbeite ich an der ULB)! *Asche auf mein Haupt*
    und ich dachte, das gibts bisher nur in einigen amerikan. Bibliotheken…!! in der ULB gibts so etwas Gott sei Dank nicht.

  2. Da bin ich ja wirklich gespannt, auf diese neue Generation Kommunalwissenschaftler. Sollte man langsam ans Auswandern denken, sobald die in die Verwaltung drängen?

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