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Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern. Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc] ]]> Jürgen Plieninger Bibliothekar (OPL) und Soziologe | Blogger | Engagiert im BIB. Alle Beiträge anzeigenOpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag … „Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt“ weiterlesen

<![CDATA[Die Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin per Video überwachen, da

e Universität keine andere Möglichkeit habe, Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern.

Allerdings sei eine Speicherung nicht zulässig. [via news adhoc]
]]>

Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger
Bibliothekar (OPL) und Soziologe | Blogger | Engagiert im BIB.

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (12. Mai 2009). Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt. netbib. Abgerufen am 12. September 2026 von https://doi.org/10.58079/s639


2 Gedanken zu „Videoüberwachtung gerichtlich erlaubt“

  1. ui, davon hab ich ja noch garnichts mitbekommen (dabei arbeite ich an der ULB)! *Asche auf mein Haupt*
    und ich dachte, das gibts bisher nur in einigen amerikan. Bibliotheken…!! in der ULB gibts so etwas Gott sei Dank nicht.

  2. Da bin ich ja wirklich gespannt, auf diese neue Generation Kommunalwissenschaftler. Sollte man langsam ans Auswandern denken, sobald die in die Verwaltung drängen?

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