<![CDATA[Herzlichen Glückwunsch , Zensursula…. erinnert an “Waldsterben verboten“]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (19. April 2009). Schwarzer Freitag. netbib. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/s619
Ich habe mir jetzt lange überlegt, ob man das so stehen lassen kann. Leider hat der Erfinder der Traueranzeige die Sache mit dem Grundgesetz falsch verstanden. Die Sache mit dem “Zensur findet nicht statt” richtet sich an staatliche Stellen – das sind die Provider aber nicht.
Und noch etwas Oberlehrerhaftes dazu – das Stichwort BGB im Zusammenhang mit dem GG passt nicht wirklich 😉
Merkwürdig bei der Titanic ist alles rot? 🙂 http://www.titanic-magazin.de/stopp.html