<![CDATA[In Reaktion auf den Einsturz des Stadtarchivs Köln fordert der Verband der Bibliotheken Nordrhein-Westfalens, die Digitalisierung und Langzeitarchivierung von Archivgut voranzutreiben. “Den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln nimmt der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen zum Anlass, konkrete Aktionen zur Sicherung der Kulturgüter in NRW anzuregen. Der vbnw fordert, eine umfassende Bestandsaufnahme zur … „vbnw fordert: Kulturgüter sichern“ weiterlesen
<![CDATA[In Reaktion auf den Einsturz des Stadtarchivs Köln fordert der Verband der Bibliotheken Nordrhein-Westfalens, die Digitalisierung und Langzeitarchivierung von Archivgut voranzutreiben.
“Den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln nimmt der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen zum Anlass, konkrete Aktionen zur Sicherung der Kulturgüter in NRW anzuregen. Der vbnw fordert, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Bestände in Nordrhein-Westfalen vorzunehmen sowie ihre Digitalisierung und Langzeitarchivierung engagiert voranzutreiben.”
Eine ausführliche Presseerklärung (PDF) wurde u.a. in der Berliner Morgenpost zitiert.]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (20. März 2009). vbnw fordert: Kulturgüter sichern. netbib. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s5yn
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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Wenn die Mittel beschränkt sind & sie sind es. Wofür gibt mans aus? Na klar, für Digitalisierungsprojekte! Für die Originale bleibt letztendlich doch kein Geld übrig (und man hat ja dann auch überall Kopien).
@iOriginal: Aber es heißt doch “ihre Digitalisierung und Langzeitarchivierung”, wobei das “und” doch zu verstehen ist als “sowohl als auch ihre”. Und in der Erklärung steht ja auch:
“Über die Restaurierung und Erhaltung der Originale selbst hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass im Falle des Verlustes eines Originals dessen Inhalt sowie ein möglichst detailgetreues Abbild erhalten bleiben.”
Ein Grundprinzip bei der Datensicherung (sorry, wenn das so technisch klingt) ist doch, Kopien an mehreren Orten aufzubewahren, so dass selbst – im hoffentlich ausbleibenden – Fall des Verlustes des bestmöglich gelagerten Originals noch irgendwas da ist. Abgesehen davon können Digitalisate doch den Schutz der Originale evtl. auch verbessern, wenn für bestimmte Einsichten nicht die Vorlage des Originals absolut notwendig ist.
Oder habe ich etwas völlig mißverstanden?`:-?
Das war abzusehen. Dass sie nun mit der Digitalisierungsforderung kommen. Dabei ist eines ganz klar abzusehen: Um Archivgut sehr, sehr lang zu bewahren, muss man das Archivgut selbst = das Original sehr, sehr gut aufbewahren und nicht Kopien davon!!!