<![CDATA[Unsere Bundesregierung macht sich in ihrem Medien- und Kommunikationsbericht 2008 Gedanken über den Zusammenhang von Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen und Internet in den Zeiten der Digitalisierung.
Ob es allerdings für die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an den Chancen der Digitalisierung genügt, dass diese schnelle Internetzugänge nutzen könnten, weiß ich nicht. Ohne einen fairen Zugang zu Inhalten für jeden ist eine Teilhabe denke ich eher partiell und sozial selektiv
Via heute im Bundestag..]]>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
OS (4. Februar 2009). Digitalisierung aus Regierungssicht. netbib. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s5u6
Es ist beides. Auch wer Lesen und Verstehen kann, muss erstmal Zugang zu Inhalten haben. Nicht nur, aber auch zu wissenschaftlichen Informationen.
Lieber Herr Plieninger, das steht zwar so nicht im Text, die Unterscheidung ist aber sicher wichtig. Bei einer realistischen Sicht der Dinge wird man anerkennen, dass je größer der Anteil des Verlages (Erstverwerters) am Werk ist, desto geringer wird der Anspruch auf ein Zweitverwertungsrecht. Wenn der Verlag keinerlei Wertschöpfung am Werk hat, dann wird er wohl kaum ein exklusives Verwertungsrecht beanspruchen können.
Im obigen Post ist aber doch auch ein anderes Problem angesprochen. Bei aller Liebe zur Wissenschaft, sie stellt doch nur 10% der Publikationen in Deutschland. Und die Teilhabe der Bürger an der Informationsgesellschaft ist primär kein Thema der Wissenschaft sondern der gesamten Information. Es ist wohl bittere Wahrheit, dass diese Teilhabe partiell und sozial selektiv ist. Aber warum? Weil ein Taschenbuch 9,90 Euro kostet? Oder weil Schüler einen Schulabschluss machen ohne Lesen zu können?
Der faire Zugang zu Inhalten ist ein Bildungsauftrag! Er ist kein Thema einer Markt- und Preisregulierung.
Lieber Herr Ulmer,
gemeint sind hier wohl jene Informationen, die durch öffentliche Finanzierung (auch Drittmittel) zu Stande gekommen sind (Stichwort: Wissenschaft) öffentlich zugänglich sein müssen. Ich glaube, darum geht es. – Die Dinge, die Sie nennen, sind ja zum Teil auch öffentlich subventioniert (Autos = Steuervorteile Dienstwagen; Opernkarten = Kunst- und Kultursubvention; Wohnungen, Häuser = sozialer Wohnungsbau.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Plieninger
Genau. Und dann hätte ich auch gerne noch einen fairen (=kostenlosen) Zugang zu
– Automobilen
– Lebensmitteln
– Opernkarten
– Flugreisen
– Wohnungen
– besser noch: Häuser
– Hotels (auch sehr angenehm)
– Restaurants (gerne auch Lieferservice, bitte)