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Elektronisches Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern

<![CDATA[ Update April 2009: Das Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern steht nicht kostenfrei und elektronisch zur Verfügung, wie im letzten Kommentar unten nachzulesen ist. “Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt. Über die Aufnahme des … „Elektronisches Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern“ weiterlesen

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Update April 2009:

Das Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern steht nicht kostenfrei und elektronisch zur Verfügung, wie im letzten Kommentar unten nachzulesen ist.

“Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.
Über die Aufnahme des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl) auf die Verkündungsplattform Bayern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.”

In Bayern gibt es nun diese Publikation kostenfrei und elektronisch über das Netz., rückwirkend ab der Nummer 1 von 2008. Was für den Bürger wichtig ist: Der Ausdruck des pdf-Dokuments ist ohne Probleme möglich.
In Spanien ist dies seit Jahresanfang auf Staatsebene ebenso der Fall (netbib berichtete).]]>


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
OS (4. Februar 2009). Elektronisches Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern. netbib. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s5u5


7 Gedanken zu „Elektronisches Gesetz- und Verordnungsblatt in Bayern“

  1. Einer Presseankündigung hatte ich die Mitteilung entnommen, dass das GVBl elektronisch bereit stehe. Ist aber nicht so, auch wenn das zunächst so aussiehr.
    Wenn man dann diese Adresse
    https://www.verkuendung-bayern.de/
    aufruft, erklärt sich der “kleine” Fehler:
    Zitat: “Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.
    Über die Aufnahme des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl) auf die Verkündungsplattform Bayern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.”
    Ich bedaure somit, dass ich auf eine Meldung in der Presse über einen Text der bayerischen Staatskanzlei wie ein Anfänger hereingefallen bin und nicht mißtrauisch genau nachgeprüft habe. Asche auf mein Haupt und: Potemkin läßt aus München Grüßen, denn die Inhalte des GVBl sind wohl mindestens so interessant wie die des “Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) – einschließlich Beiblatt -“

  2. danke für den Tipp – es scheinen allerdings leider nur die Inhaltsverzeichnisse zu sein. Auf die Abo-Gebühren will man wohl weiterhin nur ungern verzichten…

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