<![CDATA[Hochschulbibliothek Gießen-Friedberg – 15 statt 10 Ausleihen möglich
Zur Verbesserung unseres Dienstleistungsangebotes können alle Nutzerinnen und Nutzer, die bisher 10 Medien gleichzeitig ausleihen konnten, ab sofort 15 Medien ausleihen.
Wir würden bei uns wohl eine Menge Diskussionen bekommen, wenn wir die Anzahl der Ausleihen auf 15 begrenzen würden. Wie viele Bände darf man denn in anderen Bibliotheken ausleihen? Bei uns sind es z.ZT. 150..]]>
Bei uns hier im Isar-Amper-Klinikum in Haar gibt es weder in der Fachbibliothek noch in der Patientenbibliothek eine Ausleihbeschränkung. Fragt mich jemand, pflege ich zu antworten “mehr als 30.000 Medien geht leider nicht – mehr haben wir nämlich nicht” 🙂
Und natürlich kommt es vor, daß Patienten entlassen sind und es auch keine gültige Adresse gibt – das muß ich dann halt als Verlust verbuchen. Aber der Service ist es mir wert!
Nun ja, wir hatten einer unserer Stadtteilbibliotheken – in einem sozialen Brennpunkt, wie man so schön sagt – eine Frau, die über 30 Medien ausgeliehen hatte. Als eben diese Frau x nicht mehr erschien, haben wir von Frau y erfahren, dass Frau x wieder zurück in die alte Heimat, nach Russland gezogen ist. Die Medien wurden natürlich nie wieder gesehen. Somit ist eine Frist für die Ausleihe von Medien doch in manchen Fällen angebracht oder zumindest Abwägungssache. Sicher bleiben solche Fälle aber auch Einzelfälle…
In der Stabi Berlin ist zum einen die Kastenförderanlage überfordert (deswegen darf man zwischen Samstag 19 Uhr und Montag 3 Uhr (oder so ähnlich) keine Bestellungen aufgeben) und die vor gar nicht so langer Zeit eingerichtete Rücklage für den Lesesaal zu klein. Zum anderen will man nicht als UB ge- oder missbraucht werden (und scheint sich diese Einstellung leisten zu können). Für auswärtige Nutzer, die schnell viele Titel bearbeiten müssen, z.B. Durchsicht von Zeitschriftenbänden, ist vor allem die Beschränkung der Bestellungen in den Lesesaal ärgerlich: Man muss dann die nach Hause entleihbaren Bände wirklich ausleihen, um sie dann in den Lesesaal zu schleppen.
Stabi Berlin nach Hause: 20 plus nochmal 20 für den Lesesaal. Man kann einen Antrag stellen, wenn man mehr braucht. Keine Ahnung, wozu diese Beschränkung gut sein soll, zumal die Bearbeitung der Anträge relativ sinnfrei Personalressourcen frisst (und nach welchen Kriterien erfolgt die Bewilligung/Ablehnung?). Hat man viel ausgeliehen, kommen schon bei einem Tag Verzug Unmengen an Mahngebühren zusammen – das müsste doch als Ausleihbremse reichen. Oft kommen Forscher aus fernen Ländern für einen kurzen, kostspieligen Studienaufenthalt nach Berlin (Altbestände!) – wenn die erst auf die Bewilligung des Antrages warten müssen, wo mit den Bestellungen allein schon 1-2 Tage vergehen…
In diesem Sinne müsste man den verantwortlichen Leuten noch einmal Ranganathan in Erinnerung rufen
1. Books are for use.
2. Every reader his [or her] book.
3. Every book its reader.
4. Save the time of the User.
5. The library is a growing organism.
Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Five_laws_of_library_science
Die in Bayern immer noch gültige ABOB von 1993, d.h. Benutzungsordnung für die Bayerischen Staatlichen Bibliotheken, hält in § 13 fest: “(6) An eine Person sollen höchstens 20 Werke ausgeliehen sein.”
Bibliothekarisch fragwürdig, die Beschränkung auf Werke: ein GEdichtband, und schon ist das erfüllt 🙂
Aber Spaß beiseite. In der Ausbildung habe ich die Frage schon mal gestellt, ob das sinnvoll ist, denn aus Tübingen wusste ich, dass man dort so viele Bücher ausleihen kann wie man will — vorausgesetzt, dass man damit fertig wird. Wer viele, z.B. mehr als 100 Bücher ausleiht, fällt den Kollegen in der Ausleihe von allein auf, und bei dem wird dann automatisch mehr darauf geachtet, ob die Bücher auch alle ordnungsgerecht zurückkommen.
Wir haben auch mal im Kurs rumgefragt, wie es sich mit den Ausleihen verhalte, und dabei ist herausgekommen, dass in einigen Bibliotheken es keine Vorschrift gibt, sondern nur eine Begrenzung durch das Ausleihsystem. Jemand antwortete, man könne 24.999 Bücher ausleihen, mehr schafft das System nicht 🙂
Prinzipiell scheint mir zu gelten: Jedes ausgeliehene Buch ist ein gutes Buch.
An der UB Lüneburg kann man bis zu 90 Medien ausleihen … aber ich glaube, dass man in Einzelfällen, wenn die Zahl tatsächlich einmal nicht ausrechnen sollte, gemeinsam mit der Sachgebietslleitung Lösungen finden würde.
An der HTWK Leipzig durfte man als Student in der Bibliothek (bei mir Teilbibl. Buchhandel/Museologie/Bibliothekswissenschaft) nur bis zu 20 Bücher ausleihen. Das war auch in der Examensphase (bei mir 2007) nicht anders 🙁