Ich wohne in Stuttgart und es ist toll, die gesamte Buchproduktion Baden-Württembergs vor Ort in der Württembergischen Landesbibliothek zur Verfügung zu haben. Zur Verfügung? Nun ja: Pflichtexemplare sind nicht ausleihbar, nur im Lesesaal einzusehen. Nun gut, das hat ja gute Gründe, dass das Belegexemplar nicht dem Risiko eines Verlustes ausgesetzt wird. Aber digitale Archivexemplare? – Wenn man dem Artikel der Welt über Langzeitarchivierung elektronischer Internet-Publikationen Glauben schenken darf, dann hat die DNB nichts anderes vor:
Die Nationalbibliothek (…) hat nicht vor, ihr zukünftiges Webarchiv im Netz zur Verfügung zu stellen. Wahrscheinlich um als zentrale Speicherinstitution noch eine Legitimation zu haben, soll das digitale Gedächtnis nur vor Ort einsehbar sein.
Es wäre doch nett, wenn man mit der Qualität der Dienste und nicht mit künstlicher Verknappung sich legitimieren wollte. Kurz vor der zitierten Textstelle wird auf das Webarchive Bezug genommen,
“(…) ein internationales und mittlerweile als Bibliothek anerkanntes Internetarchiv, das in regelmäÃ?igen Abständen Schnappschüsse sämtlicher Webseiten macht und diese online zu Verfügung stellt.”
Na ja. Man muss den genauen URL kennen, sonst bekommt man gar nichts (warum ist das so? Die Daten stehen doch für eine Volltextindexierung zur Verfügung, und wenn es nur die Daten der Titel der Webseiten wären). Und was heiÃ?t schon “genauer URL” in der Zeit der Aliasse, der dynamisch erstellten Webseiten? Selbst gute, alte HTML-Seiten sind über das Webarchiv mitunter nicht auffindbar: Gestern suchte ich nach der alten Homepage des VdDB, die unter der URL http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/vddb/ eindeutig erreichbar war. Wenn ich via Waybackmachine des Webarchives danach suche, kommt – nichts!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (20. Juni 2008). Langzeitspeicherung nur für den Lesesaal? netbib. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s5mg
(als unwissender Außenseiter) Spart man sich nicht auch Arbeit (=Geld), die notwendig wäre, um Verbreitbares von Geschlossenem zu trennen und Metadaten in eine standardisierte Form zu bringen?
Scheint mir auf der Hand zu liegen, dass die DNB ihr Webarchiv aus rechtlichen Gründen lokal anbietet. Denn es ist ja eine zweite Zugänglichmachung und Verbreitung, und wenn sie was speichern dürfen, heißt das ja noch lange nicht, dass sie’s auch zugänglich machen dürften.
@RMP: Nun, ich finde es verständlich, wenn Pflichtexemplare an zwei Orten sicher aufbewahrt werden.
@B-C.K. Wunderbar! Es gibt so manches, was ich nicht mehr gefunden habe und welches ich jetzt nochmal nachprüfen und verlinken kann! Herzlichen Dank!
Hallo lieber Kollege,
versuchen Sie es doch mal mit
http://web.archive.org/web/*/www.bibliothek.uni-regensburg.de/vddb/index.htm
“Es ist noch von allem da”, wie unser geschätzter Bass Heinz Lindemann einmal laut und vernehmlich und zur allgemeinen Erheiterung der versammelten Gemeinde in Bielefeld-Schildesche kund gab, als er vom Abendmal zurück auf die Chor-Empore kam …
Herzliche Grüße,
B.-C. Kämper
Wieso hat es gute Gründe, dass Pflichtexemplare nicht ausleihbar sind? Die Archivfunktion liegt bei der DNB, die Pflichtexemplare in den regionalen Bibliotheken sollen sicherstellen, dass jedes Buch auch zur Nutzung zur Verfügung steht.