In der neuen c’t erschien ein Artikel, der den Entwicklungen beim Zweiten Korb noch einmal zusammenfasst.
Das sehen allerdings die Betroffenen, allen voran Verbraucherschützer und Wissenschaftler, ganz anders: Für sie bringt die Neugestaltung ganz erhebliche Nachteile. Ã?ber viele feine SüÃ?igkeiten im Gesetzeskorb können sich dagegen wieder einmal die Rechteinhaber freuen.