Abmahnung wegen Veröffentlichung von Bildern im Netz

intern.de weist auf die Diskussion in juristischen Blogs zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln hin, wonach ein Fotostudio Recht bekommen hat, welches einen Kunden abgemahnt hat, dass dieser das ausdrücklich für Werbungszwecke hergestellte Foto auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

intern.de weist auf die Diskussion in juristischen Blogs zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln hin, wonach ein Fotostudio Recht bekommen hat, welches einen Kunden abgemahnt hat, dass dieser das ausdrücklich für Werbungszwecke hergestellte Foto auf seiner Homepage veröffentlicht hat.


Autor: jplie

Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/

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