intern.de weist auf die Diskussion in juristischen Blogs zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln hin, wonach ein Fotostudio Recht bekommen hat, welches einen Kunden abgemahnt hat, dass dieser das ausdrücklich für Werbungszwecke hergestellte Foto auf seiner Homepage veröffentlicht hat. OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (18. Juli … „Abmahnung wegen Veröffentlichung von Bildern im Netz“ weiterlesen
intern.de weist auf die Diskussion in juristischen Blogs zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln hin, wonach ein Fotostudio Recht bekommen hat, welches einen Kunden abgemahnt hat, dass dieser das ausdrücklich für Werbungszwecke hergestellte Foto auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (18. Juli 2007). Abmahnung wegen Veröffentlichung von Bildern im Netz. netbib. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/s51x
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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