intern.de weist auf die Diskussion in juristischen Blogs zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln hin, wonach ein Fotostudio Recht bekommen hat, welches einen Kunden abgemahnt hat, dass dieser das ausdrücklich für Werbungszwecke hergestellte Foto auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (18. Juli 2007). Abmahnung wegen Veröffentlichung von Bildern im Netz. netbib. Abgerufen am 11. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/s51x