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Leseförderung soll Behinderte nicht unberücksichtigt lassen

In Spanien ist gerade das Gesetz über die Lektüre, das Buch und die Bibliotheken (Ley de la lectura, el libro y las bibliotecas) verkündet worden. Zum ersten Mal wurde darin ausdrücklich aufgenommen, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind. Gemeint sind alle Mittel, die es ihnen erlauben, auf die Texte und Informationen zuzugreifen … „Leseförderung soll Behinderte nicht unberücksichtigt lassen“ weiterlesen

In Spanien ist gerade das Gesetz über die Lektüre, das Buch und die Bibliotheken (Ley de la lectura, el libro y las bibliotecas) verkündet worden. Zum ersten Mal wurde darin ausdrücklich aufgenommen, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen sind. Gemeint sind alle Mittel, die es ihnen erlauben, auf die Texte und Informationen zuzugreifen (z. B. Brailletexte, elektronische Versionen, usw.). Adressaten der entsprechenden Norm sind die Betreiber von Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft. Die entsprechende Anregung eines Behindertenverbandes wurde durch die Fraktionen im spanischen Parlament in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Via Levante (Valencia).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
OS (3. Juli 2007). Leseförderung soll Behinderte nicht unberücksichtigt lassen. netbib. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/s50a