Die Stadtbücherei Rostock bekommt kein Geld, solange der Haushalt der Stadt nicht genehmigt ist, da so genannte nicht pflichtige Leistungen so lange nicht getätigt werden dürfen. [via NNNonline]
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Jürgen Plieninger (18. Januar 2007). Haushalt in Rostock. netbib. Abgerufen am 13. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/s4e0