Die Stadtbücherei Rostock bekommt kein Geld, solange der Haushalt der Stadt nicht genehmigt ist, da so genannte nicht pflichtige Leistungen so lange nicht getätigt werden dürfen. [via NNNonline] OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:Jürgen Plieninger (18. Januar 2007). Haushalt in Rostock. netbib. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/s4e0
Die Stadtbücherei Rostock bekommt kein Geld, solange der Haushalt der Stadt nicht genehmigt ist, da so genannte nicht pflichtige Leistungen so lange nicht getätigt werden dürfen. [via NNNonline]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (18. Januar 2007). Haushalt in Rostock. netbib. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/s4e0
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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