B.-C. wies uns freundlicherweise auf einen Artikel in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 1. Oktober 2006, Nr. 39, Politik S. 7 hin:
“Warum man Handschriften anfassen muÃ?”
Nachgefragt bei Professor Peter Strohschneider, Mittelalter-Germanist in München und Vorsitzender des Wissenschaftsrates. Kann es die baden-württembergische Landesregierung schaffen, Handschriften im Wert von 70 Millionen Euro zu verkaufen, ohne die “wissenschaftliche Nutzbarkeit” der Sammlung zu zerstören?
“Das halte ich für völlig ausgeschlossen, denn die Ã?berlieferung einer Handschrift besteht nicht nur aus einem Text auf einem Trägermaterial, erhalten bleiben muÃ? der Ã?berlieferungszusammenhang, zu dem nicht nur die Texte gehören, sondern auch das Buchmaterial und das historisch gewachsene Ensemble der Bücher in einer Bibliothek.” Die Kritik an dem vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger (CDU) beabsichtigten Verkauf von Bibliotheksgut verlief zunächst nach dem in Deutschland beliebten Schema Geist kontra Macht.
Nun mischt sich aber mit Peter Strohschneider ein Mann in die Diskussion ein, der Vorsitzender des Wissenschaftsrates und Professor für mediävistische Germanistik in München ist und der auch noch eine beträchtliche Anzahl von Handschriften aus den nun zum Verkauf stehenden Sammlungen für seine eigene Forschungsarbeit benutzt hat. Das heiÃ?t: Wenn es jemanden in Deutschland gibt,
der über eine wissenschaftspolitische Stimme und zugleich über Fachkompetenz in der Sache verfügt, dann Strohschneider. Am Donnerstag hatte Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) versprochen, es werde keinen Verkauf von Handschriften, Musikhandschriften oder Inkunabeln aus der Badischen Landesbibliothek geben, der die “wissenschaftliche Nutzbarkeit” der Sammlungen gefährde. Dieses Versprechen hält Strohschneider aber für uneinlösbar. “Ich
bezweifle ernsthaft, daÃ? die wissenschaftliche Benutzbarkeit der Bestände erhalten werden kann, wenn verkauft wird”, sagte Strohschneider dieser Zeitung. Man könne die zum Verkauf stehenden Handschriften zwar digitalisieren, das könne den direkten wissenschaftlichen Umgang mit ihnen aber nicht ersetzen.
Strohschneider schlägt eine gemeinsame Anstrengung der Länder vor, damit das Kulturgut erhalten werde. “Die kulturelle Ã?berlieferung wird tourismuswirtschaftlich behandelt, deshalb sollen Bilder und Schlösser im Besitz des Landes bleiben, Handschriften aber nicht”, sagt Strohschneider. Es sei
falsch, Schlösser und Gemälde gegen die Handschriften auszuspielen. “Der Kulturstaat hat eine Verpflichtung, die kulturelle Ã?berlieferung zu pflegen.” Es müsse eine andere Lösung gefunden werden. (rso.)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (1. Oktober 2006). Nachgefragt bei Prof. Peter Strohschneider. netbib. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s3uj
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