Ausgehend vom Fall eines Benutzers, der mit Tageskarte und Laptop ausgerüstet den Inhalt zahlreicher Musik-CDs aus dem Bibliotheksbestand vor Ort auf seine Festplatte zog, entspann sich in Forum Ã?B eine Debatte um Bibliotheksgebühren für die Nutzung vor Ort, wie es sie ja in einigen Bibliotheken gibt.
Arbeiten Bibliotheken, die Eintritt verlangen, an ihrem Auftrag bildungsfernen Schichten den Zugang zu Informationen zu erleichtern vorbei?
Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Nutzung der Medien vor Ort eigentlich kostenlos möglich sein. Die Alternative wäre, Personal dafür abzustellen, sich die Bibliotheksausweise vorzeigen zu lassen. Einladend würde eine solche Bibliothek wohl nicht mehr wirken.
AV-Medien sind in der Regel wegen der Diebstahlsicherung nicht frei zugänglich. Die meisten Bibliotheken werden auch nicht bereit sein, sie auf Anfrage für die Nutzung in der Bibliothek herauszugeben, weil ihnen dadurch die Gebühr für eine Ausleihe entgeht, vom personellen Aufwand abgesehen.
Viele Städte erwarten von ihren öffentlichen Bibliotheken, dass sie solche Einnahmen erwirtschaften. Dennoch ist es erstaunlich, zu sehen, wie Bibliothekarinnen und Bibliothekare, von denen viele früher einmal sogar Jahresgebühren abgelehnt haben, heute Benutzungsgebühren verteidigen. Ob dies ein Paradigmenwechsel ist, oder nur die normative Kraft des Faktischen, wäre Stoff für eine Diplomarbeit.
Die Diskussion lässt sich im Archiv von Forum Ã?B verfolgen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
FH (17. August 2006). Bibliotheksgebühren für Mediennutzung vor Ort? netbib. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/s3m3
Schön zu sehen, dass tatsächlich auch eine konstruktive Diskussion in der Biblioblogosphere stattfinden kann. Ich habe meine Gedanken zum Thema bibliothekarische Lobbyarbeit mal hier zusammen gefasst.
Ich stimme Euch auf jeden Fall zu: Der Staat sollte seine Aufgaben wahrnehmen und nicht auf private Akteure abschieben dürfen. Unterstützung in nicht essentiellen Bereichen darf natürlich trotzdem gerne kommen. Aber die Grundversorgung sollte stehen. Und das ist momentan nicht gegeben.
Ich stimme zu den Staat nicht aus seiner Verantwortung zu entlassen, deswegen bin ich ja auch u.a. dagegen, dass der Staat für alles und jedes Gebühren verlangt.
Trotzdem können private Spender (und damit sich auch Privatpersonen gemeint) den Staat unterstützen.
Das “Konzept”, Bibliotheken durch private Spender oder privatwirtschaftliche Sponsoren tragen zu lassen, halte ich auch für politisch fragwürdig. Wir sollten den Staat nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Schließlich ist der freie Zugang zu Informationen im Grundgesetz verankert und nicht in den Richtlinien für die ” Corporate Social Responsibility” eines Unternehmens.
Danke CH!
Ich stimme Ihnen voll zu.
Ich habe auch keinem einen Vorwurf gemacht. Ich bin zwar selbst Bibliothekarin, aber arbeite (leider) in keiner Bibliothek. Ich bin also “Benutzer”. Mir geht es persönlich nicht um die Gebühr, die kann ich mir leisten, viele in unserem Lande können sich die leider nicht leisten.
Wie man die sog. bildungsfernen Schichten in Bibliotheken bringt, ist wieder ein anderes Thema.
Meine persönliche Meinung ist nach wie vor, dass eine ÖB keinen Kostendeckungsgrad braucht und auch nicht wirtschaftlich arbeiten muss.
Ich beziehe mich dabei aufs Grundgesetzt (freier Zugang zur Information).
Schulen sind (bis jetzt noch) ja auch kostenlos.
Mir ist aber auch klar, dass man sich als Bibliotheksleiter oder -angestellter leider an die Vorgaben der Träger halten muß.
Dem Staat fällt leider auch bei den Bibliotheken nichts anderes ein, als dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Dass es auch anders geht, habe ich in den USA gesehen: meine Praktikumsbibliothek hat keinerlei Gebühren für nichts verlangt (außer Mahngebühren), dort haben über 77% der Bevölkerung einen Bibliotheksausweis.
Wer Näheres wissen möchte:
http://www.denver.lib.co.us/about/press/facts.html
Deren Budget wird aber auch zur Hälfte von privaten Spendern (friends of the library) getragen. Ein Konzept, was es hier wohl kaum gibt. Zumindest ist mir keins bekannt.
Gruß
Wer selbst nicht in der Situation ist, eine öffentliche Bibliothek führen zu müssen kann trefflich Steine aus seinem Glashaus werfen.
Es geht doch gar nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern darum, dass der Umstand, Gebühren erheben zu müssen, dem Bestreben der meisten Bibliotheken und Bibliothekare zuwider läuft. Aus einem inklusiven wird ein exklusives Angebot.
Dies gilt es doch zu verhindern! Daher sollten wir, statt uns gegenseitig Vorwürfe zu machen, uns lieber zusammen tun, und die politisch Verantwortlichen mal auf die (auch nur möglichen) Konsequenzen ihres Tuns aufmerksam machen. Egal, ob man es ökonomisch, demokratisch-partizipativ oder auch kulturkonservativ sieht: Bibliotheken sind auf jeden Fall ein Gewinn für jede Gesellschaft und in unserer ein Muss. Das muss klarer kommuniziert werden, und da sehe ich die Bibliotheksleitungen in der leider arg vernachlässigten Pflicht.
Aber auch Otto Normalbibliothekar kann durch Leserbriefe etc. einiges machen, um Bibliotheken im allgemeinen Bewusstsein der Notwendigkeit zu halten.
Zitat:
“Meiner Meinung nach sollen Bibliotheken keine Einnahmen erwirtschaften”.
Viele Arbeitnehmer sind nicht mit allem einverstanden, was vom Chef erwartet wird. Nur haben die wenigsten die Möglichkeit, sich dem zu verweigern, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten möchten.
So sind auch etliche Einrichtungen nicht über jede Erwartung der Träger begeistert, haben aber nicht die Möglichkeit, sie rundheraus abzulehnen, wenn sie weiter finanzielle Zuwendungen in der benötigten Höhe erhalten möchten. Dazu applaudieren müssen sie aber nicht unbedingt.
Der Kostendeckungsgrad bei Bibliotheken ist ja mit 5 – 10 % nicht gerade hoch, die Gebühren sind, wenn sie nicht ohnehin an die Stadt abgeführt werden müssen, bestenfalls ein Zubrot.
Wenn die Leute sich abgezockt fühlten, hätten Bibliotheken wohl kaum einen so hohen Zulauf (allein in NRW mehr Besucher als die Fußball-Bundesliga). Auch Kinos und Videotheken könnten dann schließen, eine Kinokarte kostet meistens mehr als der Jahresbeitrag in der Bibliothek.
Wer selbst nicht in der Situation ist, eine öffentliche Bibliothek führen zu müssen kann trefflich Steine aus seinem Glashaus werfen.
Dass Bibliotheken bildungsferne Schichten nicht erreichen wird oft behauptet und bestritten, belegen lassen sich beide Ansichten nur schwer, schon über die Definition von “bildungsfern” ist kaum Einigkeit zu erzielen. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass es vergeblich ist, wird es natürlich gar nicht mehr versucht und die Prophezeihung erfüllt sich selbst.
Wenn ich das schon höre: “Viele Städte erwarten von ihren öffentlichen Bibliotheken, dass sie solche Einnahmen erwirtschaften.”
Meiner Meinung nach sollen Bibliotheken keine Einnahmen erwirtschaften, ich bin ganz und gar der Meinung von kg.
Und bildungsferne “Schichten” kommen in Deutschland sowieso nicht in die Bibliotheken. Mit oder ohne Gebühren.
Man muss natürlich bedenken, dass die Initiative bei der Einführung von Gebühren selten von den Bibliothekaren ausgeht, sondern in der Regel von der Stadt. Das Recht der Informationsfreiheit garantiert im Öbrigen nicht den kostenlosen Zugang zu Spielfilmen und Musik. Ohne die Gebühren wäre das DVD-Angebot vieler Bibliotheken äußerst dünn. Die Gebühren haben auch eine steuernde Funktion – wenn man keine Mengenbeschränkungen einführt, hat man sonst ständig leere Regale, weil mehr DVDs mitgenommen werden, als man in der Leihfrist gucken kann – kostet ja nichts. Der große Reibach wird trotzdem nicht gemacht, weil die Medien sich “verbrauchen”. Mit fremdem Eigentum wird ja bekanntermaßen nicht gerade pfleglich umgegangen.
Es ist nur ein Unterschied, ob man sich auf die finanziellen Zwänge einstellt, oder ob man das Ganze noch gut findet und verteidigt.
Auch ich frage mich, was eine Bibliothek noch zur Bibliothek macht, wenn Sie Medien nur noch quasi-gewerblich vermietet oder gar Eintritt verlangt. Als Verleger oder Urheber würde ich mich allerdings erst recht fragen, ob das alles noch im Rahmen des Urheberrechts von statten geht. Als nächstes lassen die Bibliotheken dann DVDs in abgedunkelten Räumen laufen und verlangen Eintritt. Aber bitte das Popcorn-Verkaufen nicht vergessen, da ließe sich noch der ein oder andere Euro schinden.
Wer eine gültige Tageskarte hat, hat das Recht, für diesen tag genauso behandelt zu werden wie andere Nutzer. Die Möglichkeiten, die ihm eingeräumt werden, richten sich nach der Benutzungsordnung (öffentlichrechtlich oder AGB). Wenn diese nicht aus nachvollziehbarem Grund zwischen Tagesnutzern und anderen Nutzern differenziert, hat er aus Art. 3 GG die gleichen Rechte. Im übrigen kotzt mich diese widerliche Gebührenschneiderei an, aber das ist hinreichend bekannt. Ich würde mir wünschen, dass ganz viele Kunden solcher sog. Bibliotheken (diesen Ehrentitel möchte ich dergleichen Institutionen nicht zukommen lassen) und der in ihnen beschäftigen Abzocker (olim: Bibliothekare) rechtliche Schritte gegen die Beschränkungen einleiten: Beschwerde beim Rechtsamt der Stadt, Beschwerde beim Stadtrat, Landtagspetition, Klage vor dem Verwaltungsgericht usw. Dann würde diese Brut vielleicht merken, dass sie nicht alles darf, was ihnen in ihre kleinen Hirne kommt.