Wie der Heise-Newsticker meldet, können bei der GEMA Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln erworben werden. Die Titel dürfen nicht ausgespielt werden, nur kurze Ausschnitte (maximal 50 %) sind erlaubt. Man muss in jeden Titel “hineinmoderieren”, ihn ein- und ausblenden und einiges mehr (scheint fast so, als wäre der GEMA die Sache selbst nicht ganz geheuer, die Lizensierung erfolgt jedenfalls “auf interimistischer Basis”).
Die Gebühr liegt zwischen 5 und 30 Euro pro Monat, der Podcast darf täglich veröffentlicht werden und maximal 30 Minuten dauern. Der Betreiber darf monatlich maximal 300 Euro Netto mit dem Podcast einnehmen. Weitere Details nennt eine Informationsseite der GEMA.
Rechtlich abgesichert ist man mit der Lizenz nicht unbedingt, da noch unklar ist, welche Rechtsauffassung die Tonträgerindustrie einnehmen wird. Wer kein Risiko eingehen will, verzichtet also besser auf musikalische Untermalung oder komponiert selbst, bis die Rechtslage klar ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
FH (20. Juli 2006). GEMA erteilt Musikrechte für private Podcasts. netbib. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s3g2
siehe Artikel FR von heute:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/blogosphaere/?cnt=934461
in dem auch CS alias “Prospero” zu Wort kommt.
Solche überbürokratischen Regeln schrecken sogar gutwillige ab. Das Programm können sie m. E. vergessen, da macht doch kein vernünftig denkender Mensch mit.
Oder man nimmt podsafe Musik – das Regelkorsett der GEMA ist mir jedenfalls zu eng… Abgesehen davon dass ich immer locker über 30 Minuten komme… *g*